https://agrarbericht.bayern.de/organisation-personal/laendliche-entwicklung.html

Ländliche Entwicklung

Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung trägt zur Zukunftssicherung der ländlichen Räume in Bayern bei, insbesondere

  • zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, zur Sicherung einer flächendeckenden nachhaltigen Landbewirtschaftung und zur Unterstützung anderer Wirtschaftsbereiche,
  • zur eigentums-, sozial- und naturverträglichen Umsetzung öffentlicher und im Interesse der Landesentwicklung gebotener Großbau- und Infrastrukturmaßnahmen sowie für Entwicklungsvorhaben anderer Planungsträger,
  • zu einer zukunftsorientierten Dorf- und Gemeindeentwicklung sowie zu einer gemeindeübergreifenden Integrierten Ländlichen Entwicklung,
  • zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen und
  • zur Reduktion des Flächenverbrauchs durch verstärkte Innenentwicklung und kommunale Zusammenarbeit.

Hierzu nehmen die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung (ÄLE), deren Dienstgebiete den sieben Regierungsbezirken entsprechen, folgende Aufgaben wahr:

  • Die ÄLE sind in ihrem Dienstgebiet zuständig für die Vorbereitung, Leitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG),
  • sie üben bis zum Abschluss der Verfahren die Aufsicht über die Teilnehmergemeinschaften aus,
  • sie bewirtschaften die zugewiesenen Haushaltsmittel zur Förderung der Ländlichen Entwicklung und bewilligen die Zuwendungen,
  • in den Verfahren nach dem FlurbG sind sie Planfeststellungsbehörden für den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen,
  • sie sind Widerspruchsbehörden für Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte,
  • außerhalb von Verfahren nach dem FlurbG sind die ÄLE zuständig für Maßnahmen der Dorferneuerung und für den Wirtschaftswegebau (mit Ausnahme des forstlichen Wegebaus),
  • den ÄLE obliegen Förderung, Begleitung und Umsetzung von Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten.

Stellenplan 2022 der Verwaltung für Ländliche Entwicklung

BeschäftigtengruppeStellen1)
Beamte 881,27
Arbeitnehmer 264,80
Insgesamt 1.146,07

1) Ohne Stellen für Beamte auf Widerruf, Arbeitnehmer für sonstige Hilfsleistungen und dergleichen.