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http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/vorbeugender-hochwasserschutz.html

Vorbeugender Hochwasserschutz

Maßnahmenpaket „Vorbeugender Hochwasserschutz durch Wasserrückhalt in der Fläche“

Das Maßnahmenpaket des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) lässt sich in folgende Maßnahmengruppen zusammenfassen:

  • Vermeidung von schnellem Abfluss des Oberflächenwassers,
  • Wasserablaufverzögerung in den Vorflutern,
  • Verzögerung des Abflusses von Bodenwasser,
  • Schaffung gewässerbegleitender Retentionsflächen,
  • Hochwasserrückhaltung durch waldbauliche Maßnahmen.

Diese Maßnahmen können in Verfahren der Ländlichen Entwicklung, bei waldbaulichen Maßnahmen und im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms bzw. Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms gefördert und umgesetzt werden.

Die Flurneuordnung wird gezielt eingesetzt, um Rückhaltekonzepte in einem größeren Umfang in Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaftsverwaltung und den Grundstückseigentümern zu realisieren. Dazu wurde als wichtiger Baustein der Hochwasserschutzstrategie der Bayerischen Staatsregierung eine Förderung zum Wasserrückhalt in der Fläche an Gewässern dritter Ordnung vereinbart. Der Schwerpunkt des Beitrags der Ländlichen Entwicklung liegt im Einsatz eines flächendeckenden Flächenmanagements (Landzwischenerwerb und gezielte Bodenordnung) sowie in der Finanzierung von naturnahen Maßnahmen im Bereich der Gewässer dritter Ordnung und der dezentralen Wasserrückhaltung in der Fläche.

Auch stabile, naturnahe Mischwälder leisten einen Beitrag für den Hochwasserschutz. Der oberflächliche Wasserablauf ist geringer und erfolgt langsamer als bei anderen Landnutzungsformen. Waldböden speichern in hohem Maße Niederschläge an Ort und Stelle. Waldbäche sind in der Regel nicht begradigt und fließen sehr langsam. Bach- und flussbegleitende Auwälder ertragen nicht nur problemlos auch längere Überschwemmungen und sorgen wie ein Zwischenspeicher für einen langsamen Abfluss, sondern weisen besonders in der Hartholz-Aue auch einen guten Zuwachs an wertvollem Holz auf. Da bei Hochwasser keine oder nur geringe wirtschaftliche Schäden entstehen, sind standortgemäße Auwälder eine landeskulturelle, ökonomische und ökologisch ideale Form der Landnutzung in Überschwemmungsbereichen.

Wichtige Maßnahmen zum Erhalt oder Ausbau dieser Schutzfunktionen sind z. B.

  • die Waldmehrung, v. a. in gering bewaldeten Regionen und Überflutungsbereichen,
  • die Erhaltung der Waldfläche allgemein,
  • der Umbau von Nadelbaum-Reinbeständen in stabile, naturnahe und klimatolerante Mischwälder,
  • die Schutzwaldpflege und -sanierung im Hochgebirge,
  • im Staatswald die Revitalisierung von Auwäldern, Renaturierung von Mooren sowie Anlage von Tümpeln und Feuchtbiotopen.

Im Berichtszeitraum wurde die Umsetzung der im Klimaprogramm Bayern 2020 vorgesehenen Maßnahmen zum verstärkten Waldumbau und zur Stabilisierung des Bergwaldes (Bergwaldoffensive) weitergeführt und in den ostbayerischen Mittelgebirgen ausgeweitet (Waldinitiative Ostbayern). Beide kommen unmittelbar auch dem Hochwasserschutz zugute.

Nachhaltiger Hochwasserschutz

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass sich der von der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung geplante und ausgeführte Hochwasserschutz bewährt hat, aber auch langfristig konsequent fortgesetzt werden muss.

Nach katastrophalen Überflutungen hat die Staatsregierung beschlossen, die Anstrengungen im Hochwasserschutz weiter zu forcieren und den Schutz der Menschen in Bayern vor den Naturgewalten noch schneller zu verbessern. Die bewährte bayerische Hochwasserschutzstrategie wurde zu einem Aktionsprogramm Hochwasserschutz 2020plus (AP 2020plus) erweitert und neu ausgerichtet. Mit einem Gesamtvolumen von jetzt 3,4 Mrd. € stellt das AP 2020plus nun das größte wasserbauliche Infrastrukturprogramm Bayerns dar.

Für den Betrieb staatlicher Flutpolder und sonstige gesteuerte Rückhaltebereiche werden in erheblichem Umfang land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Anspruch genommen. Grundsätze für faire Entschädigungsleistungen zur Nutzung dieser Grundstücke wurden von einer interministeriellen Arbeitsgruppe erarbeitet. Im Dezember 2014 unterzeichneten Umweltministerin Ulrike Scharf, BBV-Präsident Walter Heidl und Landwirtschaftsminister Helmut Brunner eine Grundsatzerklärung und zwei Mustervereinbarungen für gesteuerte Flutpolder und Zweideichsysteme.

Die Interessen der Landwirte und Waldbesitzer werden durch die im Jahr 2013 an den Regierungen eingerichteten „Gruppe Landwirtschaft und Forsten – Hochwasserschutz“ (GLF) kompetent in den Planungsprozess und bei der Umsetzung der konkreten Maßnahmen eingebracht.