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http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/soziostrukturelle-verhaeltnisse.html

Soziostrukturelle Verhältnisse

Hinweis:
Durch die Anhebung der Erfassungsgrenzen werden kleinere Betriebe unter 5 ha LF, die in der Regel im Nebenerwerb bewirtschaftet werden, in der amtlichen Statistik nicht mehr erfasst. Um die tatsächlichen Verhältnisse in Bayern realistisch abzubilden werden im Folgenden Verwaltungsdaten dargestellt (Mehrfachantragsteller ab 1 ha LF).

Ein Haupterwerbsbetrieb liegt nach Mehrfachantrag vor, wenn mindestens 0,75 Arbeitskräfte im Betrieb beschäftigt sind und mindestens 50 % des Gesamteinkommens aus dem Betrieb erwirtschaftet werden oder wenn mindestens 1,5 Arbeitskräfte im Betrieb beschäftigt sind.

Demnach wurden im Jahr 2015 rd. 44 200 Haupterwerbs- (HE-) und rd. 65 000 Nebenerwerbsbetriebe (NE-Betriebe) gezählt (vgl. Tabelle). Der Anteil der HE-Betriebe beträgt rd. 41 %, der der NE-Betriebe rd. 59 %.

Entwicklung der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe 2000 – 2015
(Anteil in % an allen landwirtschaftlichen Betrieben; Mehrfachantragsteller)  – Schaubild 15 in höherer Auflösung

 

Betriebswirtschaftliche Ausrichtung

Die betriebswirtschaftliche Ausrichtung wird nach dem von der EU vorgegebenen EU-Klassifizierungssystem durchgeführt. Dabei wird unterschieden in sogenannte spezialisierte Betriebe und in Gemischtbetriebe (Verbundbetriebe).

Spezialisierte Betriebe unterteilen sich in Betriebe mit Schwerpunkt

  • Ackerbau,
  • Gartenbau,
  • Dauerkulturen (u. a. Baum- und Beerenobst, Weinbau),
  • Futterbau,
  • Veredelung.

Die Gemischtbetriebe (Verbundbetriebe) werden untergliedert in

  • Pflanzenbauverbundbetriebe (z. B. kombiniert aus Ackerbau und Gartenbau),
  • Viehhaltungsverbundbetriebe (kombiniert aus Futterbau und Veredelung),
  • Betriebe mit der Kombination Pflanzenbau und Viehhaltung (Betriebe, die aufgrund ihrer geringen Spezialisierung nicht den o. g. Klassen zugeordnet werden können).

Für die betriebswirtschaftliche Ausrichtung werden die landwirtschaftlichen Betriebe entsprechend dem Anteil des Standardoutputs eingestuft.

Landwirtschaftliche Betriebe in Bayern 2015 nach betriebswirtschaftlicher Ausrichtung und sozialökonomischer Klassifikation*

SozialökonomikLandwirtschaftliche Betriebe insgesamtdavon Spezialisierter Ackerbaubetrieb davon Spezialisierter Gartenbaubetrieb davon Spezialisierter Dauerkulturbetriebdavon Spezialisierter Futterbaubetriebdavon Spezialisierter Veredelungsbetriebdavon Pflanzenbau- verbundbetriebdavon Viehhaltungs- verbundbetriebdavon Pflanzenbau-Viehhaltungs-betrieb
Betriebe Anzahl
Juristische Personen und Personengemeinschaften5.5781.271442072.98037968149480
Einzelunternehmen103.62338.6713051.93948.0422.9221.1941.8258.725
darunter Haupterwerb40.1367.20215048625.5471.9703377933.651
darunter Nebenerwerb63.48731.4691551.45322.4959528571.0325.074
Zusammen109.20139.9423492.14651.0223.3011.2621.9749.205
Anteil an Betrieben insgesamt in %10036,60,32,046,73,01,21,88,4
Anteil der HE-Betriebe38,718,649,225,153,267,428,243,541,8
Landwirtschaftlich genutzte Fläche in Hektar
Juristische Personen und Personengemeinschaften401.60980.9781.6752.639209.83829.7487.69113.26455.776
Einzelunternehmen2.807.441792.4789.99012.3061.432.725124.54833.87660.076341.442
darunter Haupterwerb1.983.698410.9217.8225.7241.133.595109.98722.45144.677248.521
darunter Nebenerwerb823.743381.5572.1686.582299.13014.56111.42515.39992.921
Zusammen3.209.050873.45611.66514.9451.642.563154.29641.56773.340397.218
Anteil an Betrieben insgesamt in %10027,20,40,551,24,81,32,312,4
Anteil der HE-Betriebe70,751,978,346,579,188,366,374,472,8
Durchschnittliche Betriebsgröße in Hektar
Juristische Personen und Personengemeinschaften72,063,738,112,770,478,5113,189,0116,2
Einzelunternehmen27,120,532,86,329,842,628,432,939,1
darunter Haupterwerb49,457,152,111,844,455,866,656,368,1
darunter Nebenerwerb13,012,114,04,513,315,313,314,918,3
Zusammen29,421,933,47,032,246,732,937,243,2

* Für die betriebswirtschaftliche Ausrichtung werden die landwirtschaftlichen Betriebe entsprechend dem Anteil des Standardoutputs, der sich für die einzelnen Produktionsschwerpunkte am gesamten Standardoutput des Betriebes ergibt, eingestuft. Diese Betriebstypisierung erfolgt in Anlehnung an Verordnung (EG) Nr. 1242/2008.

Ein Haupterwerbsbetrieb liegt vor, wenn mindestens 0,75 Arbeitskräfte im Betrieb beschäftigt sind und mindestens 50 % des Gesamteinkommens aus dem Betrieb erwirtschaftet werden oder wenn mindestens 1,5 Arbeitskräfte im Betrieb beschäftigt sind.

Quelle: LfL, InVeKoS 2015