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http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/qualitaetspolitik-qualitaetsprodukte.html

Qualitätspolitik, Qualitätsprodukte

Regionalität und nachvollziehbare Herkunft entwickeln sich bei vielen Konsumenten zu kaufbestimmenden Faktoren. Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH), aber auch die Gastronomie und immer mehr öffentliche Gemeinschaftsverpflegungs-Einrichtungen greifen diesen Trend auf und bieten verstärkt regionale Produkte an. Für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) hat die Vermarktung regionaler Produkte (v. a. auch im LEH und der Gastronomie), gerade in Verbindung mit Qualitätsstandards, einen hohen Stellenwert und wird durch ein breites Maßnahmenspektrum unterstützt.

Bayerisches Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm „Geprüfte Qualität“ (GQ)

Im Rahmen des bayerischen Qualitätsprogramms mit regionalem Herkunftsnachweis Geprüfte Qualität – Bayern liegen für insgesamt 28 Produktbereiche die Voraussetzungen durch die EU für ein umfassendes Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem vor. Derzeit sind 19 Produkte aus dem Programm marktrelevant. Ende 2015 waren bereits rd. 19 000 bayerische landwirtschaftliche Betriebe in das System eingebunden.

Für alle Produkte gilt gleichermaßen, dass die zugrunde gelegten Qualitätskriterien die aktuellen gesetzlichen Standards übertreffen, beispielsweise in Bezug auf

  • das Verbot der Klärschlammausbringung sowie
  • die Qualitätssicherung bei Futtermitteln.

Die Einhaltung der Qualitäts- und Prüfbestimmungen werden in einem dreistufigen Kontrollsystem auf jeder Ebene der Produktionskette (Eigenkontrolle, externe Kontrolle durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, staatliche Kontrolle) überprüft. Insgesamt wurden seit dem Programmstart im Jahr 2002 rd. 100 000 Erst- und Folgezertifizierungen landwirtschaftlicher Betriebe durchgeführt.

Um die Bekanntheit dieses Siegels beim Verbraucher noch weiter zu steigern, wurden in den Jahren 2014 und 2015 bayernweite Informationskampagnen gestartet, in die ca. 700.000 € investiert wurden. Einer aktuellen Studie zufolge kennen mittlerweile 73 % der bayerischen Verbraucherinnen und Verbraucher „Geprüfte Qualität – Bayern“.

Neues bayerisches Bio-Siegel

Das neue bayerische Bio-Siegel ist ein wichtiger Teil des Landesprogramms „BioRegio 2020“ und soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfache und schnelle Identifikation von Bio-Produkten auf der Basis höherer Qualitätsstandards und nachvollziehbarer Rohwarenherkunft (z. B. Bayern) ermöglichen.

Die Qualitätskriterien orientieren sich an den höheren Standards der anerkannten Ökoverbände in Bayern und liegen deutlich über der EG-ÖKO-Verordnung. So ist z. B. eine Gesamtbetriebsumstellung erforderlich und es gelten stärkere Einschränkungen beim Futterzukauf und Düngemitteleinsatz. Das bayerische Siegel dürfen nur Produkte tragen, deren Herkunft lückenlos von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Ladentheke der Region „Bayern“ zugeordnet werden kann. Monoprodukte wie Milch, Käse und Fleisch müssen generell zu 100 Prozent aus Bayern stammen. Ausnahmen sind bei verarbeiteten Produkten in Einzelfällen möglich, sofern bestimmte Zutaten nicht in der erforderlichen Menge und/oder Qualität in Bayern erzeugt werden.

Für die Siegel-Vergabe sowie die damit verbundenen Zertifizierungen und Kontrollen sind vom StMELF zugelassene Lizenznehmer zuständig. Mit Stand 31. Dezember 2015 waren dies folgende Organisationen:

  • die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e. V. (LVÖ),
  • die LQB – Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH sowie
  • die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e. V. (LVBM).

Bis 31. Dezember 2015 waren von den Lizenznehmern 16 Zeichennutzer zugelassen, die für über 270 Produkte das neue bayerische Bio-Siegel nutzen dürfen. Diese Produkte decken eine breite Palette ab: Von Milch über Fleisch, Obst und Gemüse bis hin zu Kräutern. Weitere Informationen sind hier zu finden.

 

Direktvermarktung, Hauswirtschaftliche Fachservices, Regionalvermarktung

Mit derzeit 175 Bauernmärkten befindet sich etwa die Hälfte aller Bauernmärkte Deutschlands in Bayern. Um dieses Segment weiter auszubauen und öffentlichkeitsstark zu präsentieren, beteiligt sich das StMELF auch an den vom Bayerischen Bauernverbandes (BBV) organisierten Bauernmarktmeilen.

Etwa 300 Frauen arbeiten als selbständige Unternehmerinnen in den Hauswirtschaftlichen Fachservices – eine Kooperation von Direktvermarktung und Dienstleistung.

Die Direktvermarktung wird in Bayern unterstützt durch

  • eine zielgerichtete Fachberatung bei gemeinsamen Maßnahmen, z. B. Direktvermarkter und Gastronomie,
  • Qualifizierungen im Rahmen der Akademie für Diversifizierung zur Direktvermarktung und zur Bauernhofgastronomie,
  • finanzielle Beteiligung bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für praktizierende Landwirte,
  • wissenschaftliche Untersuchungen und Modellvorhaben,
  • Förderung von Investitionen bei Direktvermarktern im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (Diversifizierungsförderung),
  • flächendeckende Informationsarbeit und Schulungen beispielsweise im Hygienebereich gemeinsam mit dem Fachpersonal der Veterinärämter und der Lebensmittelüberwachung,
  • PR-Maßnahmen und eine spezielle Förderung von Pilotprojekten.

Mit der Klassifizierung „Ausgezeichnete Bayerische Küche“ waren Ende 2015 ca. 100 Gastronomiebetriebe zertifiziert.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Vernetzung von regionalen Produzenten und Gastronomen. Denn echte regionale Küche braucht regionale Zutaten. Zu diesem Zweck initiierte das StMELF im Februar 2015 die Vernetzungsplattform „Wirt sucht Bauer“, die sehr erfolgreich gestartet ist. Hierbei handelt es sich um eine „Business to Business Plattform“, die regionale Betriebe auffindbar macht und Informationen über deren Produktangebote liefert sowie die einfache Kontaktaufnahme zwischen Gastronomen und Erzeugern ermöglicht.

Geschützte Herkunftsangaben

In Bayern gibt es mittlerweile 29 Produkte, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 EU-weit gegen missbräuchliche Nutzung geschützt werden. Damit ist Bayern im Bundesvergleich führend. Hinzu kommen fünf geschützte Weinbauerzeugnisse und 12 geschützte Spirituosen. Darüber hinaus befinden sich aktuell sieben weitere Produkte im Anerkennungsverfahren (wie z. B. das Münchener Oktoberfestbier).

Der Verein „Herkunftsschutz Agrarerzeugnisse und Lebensmittel” (HAL) bündelt die Interessen im Bereich der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g. U.) und geschützten geographischen Angaben (g. g. A.). Er steht allen deutschen und deutschsprachigen Produzenten offen, die sich für eine Verbesserung des Herkunftsschutzes einsetzen wollen. Der Verein wird über den Cluster Ernährung am Kompetenzzentrum für Ernährung sowie die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährungswirtschaft, unterstützt.

Herkunftsgeschützte Produkte werden auch für die bayerische Agrar- und Ernährungswirtschaft zu einem immer größeren Wirtschafts- und Wettbewerbsfaktor: Die bayerischen herkunftsgeschützten Produkte stehen für einen jährlichen Umsatz von etwa 2,5 Mrd. € auf Herstellerebene und machen damit etwa 10 % des Umsatzes der bayerischen Ernährungswirtschaft aus.

Weitere Informationen zum EU-Herkunftsschutz finden Sie hier.

Bergerzeugnisse

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 wurde die Möglichkeit geschaffen, neben den EU-Herkunftsschutzprogrammen (g. U., g. g. A.) neue „fakultative Qualitätsangaben“ einzuführen. Damit können Agrarprodukte und Lebensmittel gekennzeichnet werden, die z. B. unter erschwerten Bedingungen erzeugt wurden und im Hinblick auf die räumlichen Gegebenheiten eine besondere Qualität beinhalten.

Am 11. März 2014 wurde als erste fakultative Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ durch die Verordnung (EU) Nr. 665/2014 eingeführt. Das StMELF führte in diesem Zusammenhang im Januar 2015 eine Informationsveranstaltung für Verbände und Firmen der bayerischen Agrar- und Ernährungswirtschaft durch. Seither werden offene Fragen zur Umsetzung im engen Schulterschluss mit den angrenzenden Regionen Österreich und Südtirol bearbeitet und in Konsultationen mit der EU-Kommission einer Klärung zugeführt.