
Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmaßnahmen dürfen nur gemäß den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis durchgeführt werden. Anzustrebendes Leitbild ist der integrierte Pflanzenschutz, wonach unter Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden soll.
Der Schutz der Kulturpflanzen ist dabei eng verknüpft mit der Schonung der Umwelt, der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Biodiversität sowie dem Schutz des Verbrauchers. Insbesondere gilt es Gefahren abzuwenden, die sich durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt ergeben können. Hierzu bedarf es der kontinuierlichen Bereitstellung von Entscheidungs- und Beratungsverfahren (z. B. Prognosemodelle/Entscheidungshilfen), flankiert durch eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung und der Bereitstellung eines vielfältigen Beratungsangebotes. So stellt die Aufklärung der vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Schaderreger, Kulturpflanze, Standort und Witterung die Grundlage zur Lösung der Pflanzenschutzprobleme im konventionellen wie im ökologisch wirtschaftenden Betrieb dar. Ausführliche Informationen bietet das Institut für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Seit in Kraft treten des neuen Pflanzenschutzgesetzes im Jahr 2012 sind sachkundige Personen verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises eine anerkannte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme wahrzunehmen. In Bayern wurde festgelegt, dass die Durchführung der Fortbildungsveranstaltungen durch externe Anbieter erfolgen soll.
Die Anerkennung der Veranstaltungen erfolgt hierbei durch das Institut für Pflanzenschutz der LfL.
In Bayern wurden in den Jahren 2014/2015 knapp 1 800 durch die LfL anerkannte Fortbildungsveranstaltungen mit rd. 110 000 Teilnehmern durchgeführt.
Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben – insbesondere auch zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – wird über entsprechende Kontrollen geprüft. Die Kontrollen erfolgen auf Basis des Handbuchs des bundesweit geltenden Pflanzenschutz-Kontrollprogramms.
Neben systematischen Kontrollen werden auch Anlasskontrollen durchgeführt. Diese dienen insbesondere der Feststellung bzw. Aufklärung von offensichtlichen oder vermuteten Verstößen gegen das Pflanzenschutzrecht. In den Jahren 2014/2015 wurden insgesamt 2 063 Betriebs- und Anwendungskontrollen in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben durchgeführt. U. a. wurde die Sachkunde der Anwender, die Pflanzenschutzgeräte sowie die Einhaltung der Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen kontrolliert. Die Beanstandungsquote betrug im Jahr 2014 2,8 % und im Jahr 2015 2,7 %.