
Methodische Erläuterungen und Definitionen
In der Hochrechnung für den Bayerischen Agrarbericht werden seit dem Wirtschaftsjahr 1999/2000 die Buchführungsdaten auf Grundlage der InVeKoS-Daten, die jährlich aktuell zur Verfügung stehen, hochgerechnet. In der Ergebnisdarstellung sollen so Verzerrungen aus der Strukturänderung der landwirtschaftlichen Betriebe vermieden werden. Die dargestellten hochgerechneten Ergebnisse basieren auf den InVeKos-Datensätzen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (jeweils Stand Dezember 2014 und 2015).
Eingruppierung der Betriebe in Betriebsformen
Seit dem Agrarbericht 2004 werden die Betriebe in Betriebsformen nach dem EU-weit gültigen Klassifizierungssystem für landwirtschaftliche Betriebe (EU-Typologie; siehe auch VO (EG) Nr. 1242/2008 vom 8. Dezember 2008) unterteilt. Das seit dem WJ 2010/2011 angewandte Klassifizierungssystem basiert auf wirtschaftlichen Kriterien für die beiden Merkmale Betriebsform (betriebswirtschaftliche Ausrichtung) und Betriebsgröße. Die Betriebsform eines Unternehmens wird durch den Anteil einzelner Produkte und Betriebszweige am gesamten Standardoutput bestimmt. Die Betriebsgröße ergibt sich aus der Höhe des gesamten Standardoutputs des Betriebes. Die betriebswirtschaftliche Ausrichtung eines Betriebes wird durch den relativen Beitrag der verschiedenen Produktionszweige am Standardoutput im Betrieb ermittelt.
Die Standardoutputs (Einheit: €) entsprechen der geldwerten Bruttomarktleistung je Flächen- oder Tiereinheit; sie werden nach Regionen (Regierungsbezirke) für verschiedene Produktionszweige der Bodennutzung und der Tierhaltung ermittelt. Für die Agrarstatistik werden Betriebe ab 25.000 € Standardoutput erfasst.
Feststellung der Betriebsgröße und der Produktionsrichtung
Art der Produktion | Ausprägung | Standardoutput je Einheit (€) | Standardoutput je Betriebszweig (€) | Zusammensetzung des Standardoutputs (%) |
---|---|---|---|---|
Produktionsverfahren A | Umfang x | A | Ax | A % |
Produktionsverfahren B | Umfang y | B | By | B % |
Produktionsverfahren C | Umfang z | C | Cz | C % |
Betriebsgröße | Standardoutput (€) des gesamten Betriebes | Ax + By + Cz | 100 % |
Der prozentuale Anteil des einzelnen Betriebszweig-Standardoutputs ist maßgebend für die Eingruppierung der Betriebe in die Betriebsformen. Betriebe gleicher Betriebsform haben weitgehend ein gleichartiges Produktionsprogramm.
Betriebswirtschaftliche Ausrichtung
Betriebsform | Produktionszweige | Anteil am gesamten Standardoutput des Betriebes |
---|---|---|
Ackerbau | Getreide, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Zuckerrüben, Handelsgewächse, Feldgemüse, Futterpflanzen, Sämereien, Hopfen | > 2/3 |
Gartenbau | Gartenbauprodukte insgesamt einschl. Baumschulerzeugnisse (im Freiland und unter Glas) | > 2/3 |
Dauerkulturen | Rebanlagen und Obstanlagen | > 2/3 |
Weinbau | Rebanlagen | > 2/3 |
Obstbau | Obstanlagen | > 2/3 |
Sonstige Dauerkulturen | Rebanlagen oder Obstanlagen jeweils | ≤ 2/3 |
Futterbau | Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde | > 2/3 |
Milchvieh | Milchkühe, Färsen, weibliche Jungrinder | > 3/4 |
Sonstiger Futterbau | Zucht- und Mastrinder, Schafe, Ziegen, Pferde | > 2/3 |
Veredelung | Schweine, Geflügel | > 2/3 |
Gemischt (Verbund) | Ackerbau oder Gartenbau oder Dauerkulturen oder Futterbau oder Veredelung jeweils | ≤ 2/3 |
Pflanzenbauverbund | Ackerbau oder Gartenbau oder Dauerkulturen oder | > 1/3 |
Futterbau oder Veredelung | ≤ 1/3 | |
Viehhaltungsverbund | Futterbau oder Veredelung | >1/3 |
Ackerbau oder Gartenbau oder Dauerkulturen | ≤ 1/3 | |
Pflanzenbau-Viehhaltung | Futterbau oder Veredelung oder Ackerbau oder Gartenbau oder Dauerkulturen jeweils | ≤ 1/3 |
Begriffsbestimmungen
Ein Haupterwerbsbetrieb liegt vor, wenn
- die wirtschaftliche Betriebsgröße mindestens 50.000 € Standardoutput beträgt und
- mindestens 1,0 AK im Betrieb vorhanden sind.
Als Klein- und Nebenerwerbsbetriebe werden alle Betriebe mit mindestens 25.000 € und weniger als 50.000 € Standardoutput oder weniger als 1,0 AK im Betrieb klassifiziert.
Arbeitskräfte
Die Arbeitskräfte (AK) setzen sich aus den nicht entlohnten AK und den Lohnarbeitskräften zusammen. Eine AK entspricht einer vollbeschäftigten Person, deren Erwerbsfähigkeit nicht gemindert ist und die zwischen 18 und 65 Jahre alt ist.
Familieneigene Arbeitskräfte (FAK) sind Mitglieder der Familie des Betriebsinhabers. Nicht entlohnte Arbeitskräfte (nAK) werden in Einzelunternehmen und Personengesellschaften beschäftigt.
Lohnansatz (Landwirtschaft und Weinbau)
Der Lohnansatz wird für die nicht entlohnten Arbeitskräfte in Anlehnung an die, für fremde Arbeitskräfte gezahlten Löhne (einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) ermittelt und vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jährlich veröffentlicht.
Ab dem WJ 2013/2014 wird zum einheitlichen, jährlich festgelegten Grundlohn des Betriebsleiters ein Betriebsleiterzuschlag in Abhängigkeit von den nachstehend aufgeführten vier Kenngrößen berechnet. Für die nicht entlohnten Arbeitskräfte werden jährlich angepasste Lohnansätze berücksichtigt.
Lohnansatz für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Weinbau)
WJ 2013/2014 | WJ 2014/2015 | |
---|---|---|
Grundlohn des Betriebsleiters | 30.109 € | 30.861 € |
+ Betriebsleiterzuschlag | + 3,17 € x ha LF | + 3,17 € x ha LF |
+ 0,93 € x Tsd. € Bilanzvermögen | + 0,93 € x Tsd. € Bilanzvermögen | |
+ 2,21 € x Tsd. € Umsatzerlöse | + 2,21 € x Tsd. € Umsatzerlöse | |
– 227 € x Arbeitskraft | – 227 € x Arbeitskraft | |
+ Lohnansatz für nicht entlohnte Arbeitskräfte der Landwirtschaft und des Weinbaus | je Arbeitskraft 23.556 € | je Arbeitskraft 24.114 € |
= Lohnansatz des landwirtschaftlichen Unternehmens | – | – |
Viehbesatz
Der Viehbesatz wird, bezogen auf 100 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, in Anlehnung an den Vieheinheitenschlüssel des Bewertungsgesetzes in Vieheinheiten (VE) ermittelt. Grundlage ist der Futterbedarf der Tierarten.
Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten (VE) nach dem Futterbedarf
Tierart | VE |
---|---|
Pferde unter 3 Jahren | 0,70 |
Pferde 3 Jahre alt und älter | 1,10 |
Kälber und Jungvieh unter 1 Jahr | 0,30 |
Jungvieh 1 bis 2 Jahre alt | 0,70 |
Zuchtbullen | 1,20 |
Kühe, Färsen, Masttiere | 1,00 |
Schafe unter 1 Jahr | 0,05 |
Schafe 1 Jahr alt und älter | 0,10 |
Ferkel (bis etwa 20 kg LG) | 0,021) |
Läufer (bis etwa 45 kg LG) aus zugekauften Ferkeln | 0,041) |
Läufer (bis etwa 45 kg) aus selbsterzeugten Ferkeln | 0,061) |
Mastschweine (> 45 kg LG) aus zugekauften Läufern | 0,101) |
Mastschweine (> 45 kg LG) aus selbsterzeugten Ferkeln | 0,161) |
Zuchtschweine | 0,33 |
Legehennen einschließlich Aufzucht zur Bestandsergänzung | 0,02 |
Legehennen aus zugekauften Junghennen | 0,0183 |
Jungmasthühner (6 und weniger Durchgänge je Jahr – schwere Tiere) | 0,00171) |
Jungmasthühner (mehr als 6 Durchgänge je Jahr – leichte Tiere) | 0,00131) |
Junghennen | 0,0017 |
Betriebswirtschaftliche Kennwerte für die Erfolgsdarstellung
Arbeitsertrag
Der Arbeitsertrag des Unternehmens ist der Gewinn vermindert um den kalkulatorischen Zinsansatz für das Eigenkapital in Höhe von 3,5 % für das Besatzvermögen und 1 % für das Bodenvermögen (Pachtansatz). Er umfasst das Entgelt für die Arbeitsleistung des Betriebsinhabers und seiner mitarbeitenden, nicht entlohnten Familienangehörigen sowie die Vergütung für die unternehmerische Tätigkeit des Landwirts.
Besatzvermögen
Das Besatzermögen ergibt sich aus dem gesamten Vermögen des Unternehmens nach Abzug des Bilanzwertes für Grund und Boden.
Bestandsanteil – Fremdkapital
Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil des gesamten Fremdkapitals auf eine bestimmte Teilgesamtheit entfällt.
Bruttoinvestitionen
Bruttoinvestitionen sind die Summe der Zugänge (Anschaffungen) an Anlagevermögen und der Veränderungen (Endbilanzwert abzüglich Anfangsbilanzwert) beim Vieh- und Sachumlaufvermögen.
Eigenkapitalveränderung bereinigt (= Eigenkapitalveränderung beim Unternehmer)
Von dem Betrag der Eigenkapitalveränderung sind die Einlagen aus Privatvermögen abgezogen und die Entnahmen zur Bildung von Privatvermögen hinzugerechnet. Diese Kennzahl gibt den Betrag des beim Unternehmer gebildeten Eigenkapitals an.
Finanzumlaufvermögen
Das Finanzumlaufvermögen besteht aus der Summe an Geldmitteln, Forderungen und Guthaben auf Finanzkonten.
Gewinnrate
Die Gewinnrate gibt den Anteil des Gewinns in Prozent am Unternehmensertrag an.
Gewinn/Lohn- und Zinsansatz (Disparität)
Der Quotient aus Gewinn zu Zins- und Lohnansatz (Pachtansatz Boden 1 % des Buchwertes, Zinsansatz Eigenkapital ohne Boden 3,5 %; Lohnansatz ermittelt aus dem Tariflohn Landwirtschaft bzw. Gartenbau) gibt an, zu welchem Anteil die Ansprüche auf Entlohnung der familieneigenen Arbeitskräfte und die Verzinsung des Eigenkapitals erfüllt sind. Die Disparität weist den Abstand zu 100 % (volle Entlohnung der Produktionsfaktoren Familienarbeit und Eigenkapital) aus.
Nettoinvestitionen
Nettoinvestitionen bestehen aus der Veränderung des Anlagevermögens, Tiervermögens und der Vorräte (einschl. Feldinventar).
Stützungsgrad
Der Stützungsgrad gibt den Prozentanteil der Summe der unternehmensbezogenen Beihilfen (= Summe Einkommensstützung) am Unternehmensertrag bzw. Gewinn an.
Vergleichswert (Hektarwert)
Nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes im vergleichenden Verfahren ermittelter Ertragswert einer Nutzung oder eines Nutzungsteils (z. B. landwirtschaftliche, weinbauliche, gärtnerische Nutzung) eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Der durchschnittliche Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung gilt für die bewirtschaftete Fläche. Gute Standorte weisen hohe, schlechte dagegen niedrige Vergleichswerte in Euro je Hektar LF auf.
Kenngrößen zur Beurteilung der Rentabilität in landwirtschaftlichen Unternehmen – Schaubild 23 in höherer Auflösung

Kenngrößen zur Beurteilung des Erfolges landwirtschaftlicher Betriebe
– Schaubild 24 in höherer Auflösung

Zusammensetzung des Einkommens – Schaubild 25 in höherer Auflösung

Repräsentierte Betriebe
Zur Feststellung der Einkommenslage in den WJ 2013/2014 und 2014/2015 wurden 2 769 bzw. 2 712 Buchabschlüsse aus Haupterwerbsbetrieben hochgerechnet.
Die Ergebnisse werden für Bayern insgesamt nach Betriebsgrößen und Betriebsformen (Produktionsrichtungen) sowie zur Verdeutlichung der regionalen Unterschiede getrennt nach Nord- und Südbayern und nach Agrar- bzw. Fördergebieten ausgewiesen.
In Klammern gesetzte Daten sind instabil; ihre Interpretation ist unsicher.
Die Stichprobe repräsentiert ca. 96 % der Haupterwerbsbetriebe bzw. 89 % der Fläche von Haupterwerbsbetrieben in Bayern mit einem Standardoutput von mindestens 50.000 € (geldwertliche Bruttomarktleistung zu Ab-Hof-Preisen) und mindestens einer Arbeitskraft (AK).
Zur Ermittlung der Einkommenslage in den Klein- und Nebenerwerbsbetrieben gibt es nur für die Betriebsgrößen ab einem Standardoutput ab 25.000 € eine ausreichende Datengrundlage. Die Ergebnisse repräsentieren 62 % der Klein- und Nebenerwerbsbetriebe und 41 % der Fläche von Klein- und Nebenerwerbsbetrieben.
Abgrenzung der Zielgesamtheit
Bis zum WJ 1998/1999 wurden die Ergebnisse der Agrarstrukturerhebungen des Bayerischen Landesamts für Statistik als Grundlage für die Hochrechnung herangezogen. Da die Daten aus den Agrarstrukturerhebungen nur im vierjährigen Rhythmus als Totalerhebung zur Verfügung stehen, kam es zu Verzerrungen bei der Hochrechnung der Buchführungsergebnisse. Um diese Verzerrungen zu vermeiden, werden seit dem WJ 1999/2000 die Buchführungsdaten auf Grundlage der InVeKoS-Daten, die jährlich aktuell zur Verfügung stehen, hochgerechnet. Als Grundgesamtheit gelten alle Betriebe des Betriebsbereiches Landwirtschaft über den Grenzen des Standardoutputs für Haupt- bzw. Klein- und Nebenerwerbsbetriebe (vgl. Punkt Begriffsbestimmungen).
Die Gesamtheiten beider Wirtschaftsjahre sind mit den verfügbaren Stichproben an Buchführungsbetrieben nicht vollständig repräsentierbar. Deshalb ist jeweils ein auf die gegebene Stichprobe zugeschnittener Erfassungsbereich abzugrenzen. Er ist kleiner als die InVeKoS-Grundgesamtheit der Betriebe und wird als Zielgesamtheit bezeichnet.
Zielgesamtheit der Haupterwerbsbetriebe
Die Gesamtheit an Betrieben, für die Ergebnisse ausgewiesen werden, umfasst die Haupterwerbsbetriebe über 50.000 € Standardoutput (Standardoutput, siehe unter Punkt Eingruppierung der Betriebe) und bis 200 ha LF, bei Weinbaubetrieben bis 15 ha und bei sonstigen Dauerkulturbetrieben bis 60 ha LF, deren Inhaber natürliche Personen sind.
Nicht in der Zielgesamtheit enthalten sind Betriebe über 200 ha, Gartenbau- und Geflügelhaltungsbetriebe, sowie Weinbaubetriebe über 15 ha LF und sonstige Dauerkulturbetriebe über 60 ha LF. Der Anteil der nicht repräsentierten Haupterwerbsbetriebe beträgt 4 %. Zu den nicht repräsentierten Betrieben ist zu bemerken, dass Gartenbaubetriebe und Dauerkulturbetriebe (ohne Weinbau) über 30 ha LF nicht in die Darstellung der Einkommenslage einbezogen werden, weil Buchführungsergebnisse aus derartigen Betrieben fehlen.
Der Vergleich der Zielgesamtheit mit der oben definierten Grundgesamtheit der InVeKoS-Betriebe im Haupterwerb zeigt, dass in beiden Jahren
- hinsichtlich der Zahl der Betriebe ein Vertretungssatz von rd. 97 %
- bezüglich der landwirtschaftlich genutzten Fläche ein Vertretungssatz von rd. 89 %
erreicht werden konnte.
Dies entspricht für das WJ 2013/2014 35 120 Betriebe und für das WJ 2014/2015 34 070 Betriebe.
Nach der Zielgesamtheit beläuft sich die durchschnittliche Betriebsgröße auf 55,40 bzw. 56,67 ha LF. Aus der Stichprobe des WJ 2013/2014 wurden 55,70 ha, aus der des WJ 2014/2015 57,30 ha LF ermittelt. Demnach sind die Stichprobenbetriebe geringfügig größer als die Betriebe in der Zielgesamtheit.
Mehr als die Hälfte aller Betriebe der Zielgesamtheit, nämlich 61 %, liegt in Südbayern. Bemerkenswert ist der Anteil von ebenfalls 50 % spezialisierten Milchviehbetrieben, die zu rd. 64 % in Südbayern anzutreffen sind. In der Zielgesamtheit der Haupterwerbsbetriebe ist die Teilgesamtheit der Futterbaubetriebe mit 71,0 % vertreten.
Die Verbreitung der einzelnen Betriebsformen ist in Nord- und Südbayern unterschiedlich. Unterschiede bestehen bei den Milchviehbetrieben, die sich in Südbayern konzentrieren, und den Gemischt- und Dauerkulturbetrieben, die in Nordbayern überwiegen.
Zielgesamtheit der Klein- und Nebenerwerbsbetriebe
In Klein- und Nebenerwerbsbetrieben liegt die wirtschaftliche Betriebsgröße bei einem Standardoutput unter 50.000 € oder im Betrieb sind weniger als 1,0 Arbeitskräfte beschäftigt (vgl. Punkt Begriffsbestimmungen).
Die Zielgesamtheit umfasst die Klein- und Nebenerwerbsbetriebe ab 25.000 bis unter 50.000 € Standardoutput, bei Weinbaubetrieben solche unter 5 ha LF, die in der Hand natürlicher Personen sind. Für das WJ 2013/2014 beläuft sich die Zielgesamtheit auf 13 748, im WJ 2014/2015 auf 12 967 Betriebe.
Der Vergleich der Zielgesamtheit mit der oben definierten Grundgesamtheit der InVeKoS-Betriebe zeigt, dass die Klein- und Nebenerwerbsbetriebe in beiden Jahren
- hinsichtlich der Zahl der Betriebe zu rd. 64 bzw. 62 %
- bezüglich der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu etwa 42 bzw. 41 %
durch Buchführungsergebnisse repräsentiert sind.
Die Aufteilung der Zielgesamtheit der Klein- und Nebenerwerbsbetriebe nach Regionen zeigt, dass 43 % der Betriebe in Nordbayern und 57 % in Südbayern gelegen sind.
Aufgeschlüsselt nach der Produktionsrichtung sind die
- Ackerbaubetriebe mit 15 %
- Futterbaubetriebe mit 64 %
- Dauerkulturbetriebe mit unter 0,5 %
- Veredelungsbetriebe mit 4 %
- Verbundbetriebe mit 16 %
vertreten.
Nach der Zielgesamtheit beträgt die durchschnittliche Betriebsgröße 18,64 (WJ 2013/2014) bzw. 18,69 (WJ 2014/2015) ha LF. Die Stichprobe liefert dagegen Betriebsgrößen von 21,04 ha LF (WJ 2013/2014) bzw. 20,78 ha LF (WJ 2014/2015), das heißt eine etwas höhere Flächenausstattung.
Zur Ermittlung der Einkommenslage in den Klein- und Nebenerwerbsbetrieben gibt es nur für die Betriebsgrößen bis 30 ha LF, bei Weinbaubetrieben bis 5 ha LF eine ausreichende Datengrundlage. Die Ergebnisse repräsentieren 64 % der Klein- und Nebenerwerbsbetriebe und 42 % der Fläche von Klein- und Nebenerwerbsbetrieben.
Stichprobe der Buchführungsbetriebe
Die der Hochrechnung zugrunde liegenden Buchführungsabschlüsse der Testbetriebe wurden mit dem Plausibilitäts-Prüfungsprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in der jeweils aktualisierten Version überprüft. In die Auswertung kamen nur fehlerfreie Jahresabschlüsse.
Vor der Verrechnung wurden die Jahresabschlüsse pauschalierender Betriebe auf Netto-Verbuchung umgerechnet. Somit sind alle Angaben zu Erträgen, Aufwendungen oder Preisen Netto-Werte.
Die verfügbaren Buchabschlüsse sind zu rd. 68 % auch in die jeweiligen Buchführungsergebnisse des Testbetriebsnetzes des Bundes eingegangen.
In der Stichprobe sind die Betriebe, denen wegen der Inanspruchnahme einzelbetrieblicher Investitionsförderungsmaßnahmen eine Auflage zur Buchführung erteilt worden ist, überproportional vertreten.
Haupterwerbsbetriebe
Aus den oben definierten Zielgesamtheiten lagen für das WJ 2013/2014 2 769 Buchabschlüsse und für das WJ 2014/2015 2 712 Abschlüsse von Haupterwerbsbetrieben vor. Der Auswahlsatz beträgt bei den Haupterwerbsbetrieben 7,9 % bzw. 8,0 %.
Klein- und Nebenerwerbsbetriebe
Die oben definierte Zielgesamtheit konnte im WJ 2013/2014 mit 240 Buchabschlüssen und im WJ 2014/2015 mit 236 Betriebsergebnissen repräsentiert werden. Der Auswahlsatz liegt bei 1,7 % bzw. 1,8 %.
Schichtung der Stichprobenbetriebe
Die natürlichen und wirtschaftlichen Bedingungen sind in der bayerischen Landwirtschaft sehr unterschiedlich. Deshalb ist die vorliegende Stichprobe von Buchabschlüssen sehr inhomogen. Durch geeignete Schichtung wird eine Verbesserung der Schätzung angestrebt. Diese ist zu erreichen, indem die Betriebe nach den Merkmalen gruppiert werden, die auf die Betriebsergebnisse einen entscheidenden Einfluss ausüben und somit innerhalb der verschiedenen Schichten zu einer Verringerung der Streuung der Kennwerte führen.
Haupterwerbsbetriebe
Als die Einkommenslage wesentlich bestimmenden Faktoren werden die Betriebsgröße (in ha LF), die Produktionsrichtung und die Lage der Betriebe in Nord- bzw. Südbayern angesehen.
Zu Nordbayern gehören die fränkischen Regierungsbezirke und die niederbayerischen Landkreise Freyung-Grafenau und Regen sowie die der benachteiligten Agrarzone zugeordneten Gemeinden der Landkreise Kelheim, Straubing-Bogen, Deggendorf und Passau. Die Oberpfalz zählt mit Ausnahme der Gemeinden dazu, die im Landkreis Regensburg nicht in der benachteiligten Agrarzone liegen. Aus den Landkreisen Eichstätt (Oberbayern) und Donau-Ries (Schwaben) wurden die der benachteiligten Agrarzone angehörenden Gemeinden Nordbayern zugeordnet.
Zu Südbayern zählen die nicht bereits angeführten Gebiete Oberbayerns, Niederbayerns, Schwabens und Gemeinden im Regensburger Gäuboden. Mit dieser regionalen Schichtung ist beabsichtigt, die Auswirkungen der Standortbedingungen und der Betriebsstruktur auf die Betriebsergebnisse in dem durch die verfügbare Stichprobe an Buchführungsunterlagen gesteckten Rahmen zu berücksichtigen.
Klein- und Nebenerwerbsbetriebe
Aufgrund des geringen Stichprobenumfangs konnten bei den Klein- und Nebenerwerbsbetrieben nur die Ackerbau- und Futterbaubetriebe nach ihrer Lage in Nord- bzw. Südbayern geschichtet werden. Weitere Schichtungsmerkmale waren Betriebsgröße und Betriebsform.
Schätzverfahren
Die Zahl der aus den einzelnen Schichten der Zielgesamtheit vorliegenden Buchabschlüsse ist nicht streng proportional zu den jeweils vorhandenen Betrieben. Deshalb wurden die Durchschnittswerte der Stichprobenbetriebe mit der Gesamtzahl der Betriebe je Schicht gewichtet, das heißt frei hochgerechnet. Das Verfahren der Freien Hochrechnung wurde erstmals auf die Stichprobe des WJ 1987/1988 angewandt.
Die Schätzwerte für Teilgesamtheiten, z. B. Nord-, Südbayern, Ackerbaubetriebe usw. und das Landesergebnis wurden durch Aufrechnung der Schätzwerte der einzelnen Schichten ermittelt. Bei der Schätzung der Streuung der Gewinne wurden die 33-%-Quantile schichtweise gebildet und dann aufgerechnet.
Aus einer Stichprobe gewonnene Schätzwerte sind mit einem sogenannten Stichprobenfehler behaftet. Werden die vorliegenden Buchführungsabschlüsse als Ergebnis einer Zufallsstichprobe angesehen, so lässt sich dieser Schätzfehler ermitteln. Daraus wurden Vertrauensbereiche mit einer Sicherheitswahrscheinlichkeit von 95 % errechnet.
Wenn die Größe des Vertrauensbereichs anzeigte, dass die Angabe der Größenordnung einer Kennzahl nicht gesichert ist, dann wurde sie in Klammern gesetzt ausgewiesen. Als Anforderung an die Genauigkeit der Kennzahlen war eine relative, maximale Zufallsabweichung von 50 v. H. bei der vorgelegten Sicherheitswahrscheinlichkeit von 95 % einzuhalten.