Sprungmarken:

http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/maschinen-und-betriebshilfsringe.html

Maschinen- und Betriebshilfsringe

Die hauptamtlich geführten Maschinen- und Betriebshilfsringe (MR) haben die Aufgabe, die Vermittlung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte und Maschinen zwischen bäuerlichen Betrieben flächendeckend in Bayern zu organisieren. Der zunehmende Kapitalbedarf für moderne, umweltschonende Präzisionslandtechnik macht eine wirtschaftliche Auslastung des landwirtschaftlichen Maschinenparks erforderlich. Dazu werden logistisch und organisatorisch intelligente Lösungen benötigt, die von den MR angeboten werden. Neben der Vermittlungsleistung gehört auch die Organisation von Maschinengemeinschaften und kompletten Arbeitsketten zu den Schwerpunktaufgaben.

Ende 2015 waren in Bayern 95 522 land- und forstwirtschaftliche Mitglieder in 71 MR zusammengeschlossen, die einen Gesamtverrechnungswert von rd. 365 Mio. € bzw. 5,14 Mio. € je MR erzielten. MR-Mitglieder bewirtschaften rd. 87 % der LF Bayerns.

Entwicklung der Maschinenringe in Bayern und deren Ergebnisse

JahrMitgliederLF insgesamt (ha)Durchschnittl. Betriebsgröße der Mitgliedsbetriebe (ha)Verrechnungswert (Mio. €)Umsatz/ha (€)
201495.2242.780.30029,2397,2143
201595.5222.786.40029,2364,7131

Die Vermittlung der nebenberuflichen Betriebsaushilfe mit Arbeitskräften bleibt eine wichtige Säule im Leistungsangebot der MR. Im Jahr 2015 erreichte der Verrechnungswert hierfür 41,4 Mio. €. Fast 1 700 Vollarbeitskräfte leisteten dabei über 2,99 Mio. Einsatzstunden pro Jahr.

Entwicklung des Betriebshilfsdienstes

JahrVerrechnungswert alle MR (1.000 €)Verrechnungswert je MR (1.000 €)Einsatzstunden alle MR (1.000 Stunden)Einsatzstunden je MR (1.000 Stunden)Vollarbeitskräfte alle MRVollarbeitskräfte je MR
201449.9106933.430481.90626,5
201541.4505842.990421.66123,4

Über den klassischen Tätigkeitsbereich hinaus haben die MR seit 1994 die gesetzliche Möglichkeit, Tochterunternehmen zu gründen, die qualifizierte gewerbliche Dienstleistungen im ländlichen Raum anbieten und durchführen können. Diese Dienstleistungen werden aus Wettbewerbsgründen nicht gefördert. Die Förderung beschränkt sich deshalb auf die Vermittlung landwirtschaftlicher Maschinen sowie nebenberuflicher sozialer und wirtschaftlicher Betriebshilfe von Landwirt zu Landwirt.

Die maximale Gesamtfördersumme beträgt jährlich 3,0 Mio. €.

Die gewerblichen Tochterunternehmen erwirtschafteten 2015 einen Umsatz von rd. 88 Mio. € auf dem gewerblichen Dienstleistungssektor und boten dadurch vielen landwirtschaftlichen Betrieben zusätzliche Einnahmemöglichkeiten.