
Marktstrukturförderung
Eine wirtschaftlich erfolgreiche bayerische Landwirtschaft benötigt auch schlagkräftige und innovative Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen. Nur leistungs- und anpassungsfähige Unternehmen können bestehende Absatzmöglichkeiten erhalten und neue auf nationalen, europäischen und internationalen Lebensmittelmärkten erschließen. Um diese Möglichkeiten erfolgreich nutzen zu können, sind bei den oft mittelständisch geprägten Unternehmen der Ernährungswirtschaft hohe Investitionen, z. B. in Innovationen, Rationalisierung, Verbesserung der Arbeitswirtschaft oder Energieeffizienz notwendig.
Im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Bayern 2014 – 2020 (EPLR Bayern 2020) besteht deshalb die Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung der Ernährungswirtschaft zu fördern (vgl. ELER-Maßnahmen).
Für die Programmplanungsphase 2014 bis 2020 sind insgesamt 80 Mio. € an Fördermitteln für Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung vorgesehen.
Förderfähige Ausgaben können mit bis zu 20 % bezuschusst werden. Die Mittel werden aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1305/2013 zu 50 % aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zu 50 % aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) bereitgestellt. Nach den geltenden EU-Vorgaben sind nur Unternehmen bis zu 750 Beschäftigten und max. 200 Mio. € Jahresumsatz antragsberechtigt.
Für Unternehmen, die ausschließlich ökologische Erzeugnisse verarbeiten, beträgt der Zuschuss 25 %.
Bis zum Jahresende 2015 wurden für 23 Unternehmen Zuwendungen in Höhe von rd. 9,6 Mio. € bewilligt. Der Schwerpunkt der bisherigen Bewilligungen liegt im Sektor Milch mit einem Anteil von rd. 34 % der bewilligten Zuwendungen. Die Sektoren Getreide und Ölsaaten, Eiweißpflanzen folgen mit ca. 23 %, Kartoffeln mit ca. 21 %, Obst und Gemüse mit ca. 14 % und Vieh und Fleisch mit ca. 8 %.