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http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/landeskuratorium-pflanzliche-erzeugung.html

Landeskuratorium pflanzliche Erzeugung in Bayern e. V. (LKP)

Im Berichtszeitraum waren 57 Erzeugerringe der pflanzlichen Produktion und des ökologischen Landbaus in neun verschiedenen Fachgruppen im Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e. V. (LKP) zusammengeschlossen. Die Ringmitgliedschaften und die Zahl der Ringe sind im Berichtszeitraum aufgrund des Strukturwandels und der Auflösung von drei Erzeugerringen auf 93 651 Betriebe gesunken (vgl. Tabelle).

Hauptaufgabe des LKP und der angeschlossenen Erzeugerringe ist die Förderung der Qualitätsproduktion in Landwirtschaft und Gartenbau sowohl konventionell wie auch ökologisch wirtschaftender Betriebe. Die produktionstechnische Beratung gemeinsam mit der staatlichen Beratung im Rahmen des Verbundberatungssystems nimmt einen immer größeren Raum ein (vgl. Beratung). 

Das LKP und die angeschlossenen Erzeugerringe führen mit eigenem Personal für ihre Mitgliedsbetriebe Leistungs- und Qualitätsprüfungen durch und beraten sie in produktionstechnischen Fragen.

Darüber hinaus sind dem LKP Hoheitsaufgaben übertragen:

  • im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für Saat- und Pflanzgut,
  • bei der Qualitätskontrolle von Obst und Gemüse,
  • bei der Probennahme und -untersuchung im Rahmen des Saatgutverkehrsgesetzes, des Pflanzenschutzgesetzes und der Kartoffelschutzverordnung,
  • bei der Probennahme für die Testung auf Viren und Nematoden bei Rebpflanzgut und Rebenvermehrungsflächen nach der RL 68/139 EWG in Verbindung mit der Rebpflanzgutverordnung und
  • bei der Zertifizierung von Hopfen.

Des Weiteren liefert das LKP für die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) im Rahmen von drei Projekten Daten, die

  • der Folgeabschätzung der Klimaveränderung dienen (z. B. Daten zu Bodenfruchtbarkeit),
  • die Produktions- und Qualitätsinitiative für die Landwirtschaft sowie den Garten- und Weinbau unterstützen und
  • die Durchführung und Evaluierung von Grünlandverbesserungsmaßnahmen betreffen.