
Gewässerschutz
Neben seiner generellen ökologischen Bedeutung dient Wasser unterschiedlichen Nutzungen und ist als Trinkwasser das wichtigste Lebensmittel. Der Schutz des Grundwassers und der Gewässer als wichtiger Bestandteil des Naturhaushaltes ist deshalb unverzichtbar.
Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Hauptanliegen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein in Europa einheitlicher Gewässerschutz auf hohem Niveau. Der gute Zustand der Gewässer soll erreicht oder erhalten werden. Die Beurteilung des jeweiligen Gewässerzustands beruht dabei auf Bewertungsverfahren, die hinsichtlich ihrer Ergebnisse in Europa unter den Mitgliedstaaten abgeglichen wurden. Die Umsetzung der WRRL folgt einem sechsjährigen Zyklus.
Seit Ende 2009 liegen mit den aufgestellten Bewirtschaftungsplänen und den veröffentlichten Maßnahmenprogrammen flächendeckend die Fachpläne für die Gewässerbewirtschaftung in den einzelnen Flussgebietseinheiten vor. Entsprechend der Vorgaben aus der WRRL waren diese bis Ende des Jahres 2015 zu überprüfen und fortzuschreiben. Die für die neue Bewirtschaftungsperiode (2016 bis 2021) fortgeschriebenen Bewirtschaftungspläne enthalten neben einer aktualisierten Bestandsaufnahme und Risikoanalyse zur Zielerreichung insbesondere den jeweils aktuellen Zustand (ökologisch, chemisch, mengenmäßig) der einzelnen Wasserkörper. Die zweiten Bewirtschaftungspläne gelten für die nächsten sechs Jahre als Richtschnur des wasserwirtschaftlichen Handelns.
Bei der Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne wurde der Zuschnitt der Grundwasserkörper (GWK) an die hydrogeologischen Gegebenheiten angepasst. Die Zahl der GWK erhöhte sich dadurch von 65 auf 257. Die Aufstellung der ersten Bewirtschaftungspläne orientierte sich noch an den oberirdischen Einzugsgebieten. Nach den Ergebnissen der aktuellen Gewässerzustandsbeurteilung befinden sich in Bayern insgesamt 75 % der GWK im guten Zustand. Die Defizite betreffen ausschließlich den chemischen Zustand. Der gute mengenmäßige Zustand ist in allen GWK erreicht. 81 % der GWK erreichen den guten Zustand im Hinblick auf Nitrat.
87 % der GWK erreichen den guten Zustand in Bezug auf Pflanzenschutzmittel. Bei dem hauptsächlich relevanten Pflanzenschutzmittelwirkstoff Atrazin und seinem Metaboliten Desethylatrazin ist mit dem Verbot von Atrazin bereits die strengste Abhilfemaßnahme getroffen worden. Ein Rückgang der Belastungen durch diese Wirkstoffe sowie deren Abbauprodukte im Grundwasser ist daher langfristig zu erwarten.
In Wasserschutz- und Wassereinzugsgebieten sowie in grundwassersensiblen Regionen wird von der staatlichen Beratung ein freiwilliger Verzicht auf den Einsatz von versickerungsgefährdeten Wirkstoffen, wie etwa Chloridazon, Bentazon oder Terbuthylazin, empfohlen. Das Beratungsprogramm zum Verzicht auf den Einsatz von Terbuthylazin auf sorptionsschwachen Standorten des Jura-Karst bei der Unkrautbekämpfung im Maisanbau wurde intensiviert. In Abstimmung zwischen Landwirtschafts- und Umweltverwaltung wurde eine Gebietskulisse bis auf die Ebene der Gemarkungen festgelegt. Das für den gesamten Bereich des Jura-Karst vorhandene Kartenmaterial ist die Basis für die Beratung und steht neben den amtlichen Stellen auch der Privatberatung von Industrie und Handel zur Verfügung.
Auch der Zuschnitt der Oberflächenwasserkörper (OWK) wurde bei der Überprüfung und Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne gegenüber der Erstausweisung geändert. In Bayern sind nun 961 berichtspflichtige OWK ausgewiesen, davon 913 Flusswasserkörper und 48 Seewasserkörper. Bis zum Jahr 2015 erreichten nur 15 % der Flusswasserkörper den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial. Bei Seewasserkörpern waren es 56 %. Zur Verbesserung des ökologischen Zustands sind insbesondere Maßnahmen zur Verringerung von stofflichen Einträgen in die Gewässer (Nährstoffe, Pflanzenschutzmittel, Bodenpartikel) sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur und Durchgängigkeit erforderlich.
Fördermaßnahmen zum Gewässerschutz
Seit 2015 werden mit dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) bisherige Maßnahmen zum Gewässerschutz fortgeführt und durch noch zielgerichtetere Maßnahmen ergänzt. Die effektivsten Wirkungen hinsichtlich des Schutzes von Oberflächengewässern und Grundwasser werden im Bereich der Landwirtschaft von folgenden Maßnahmen erwartet:
- Bewirtschaftung nach Kriterien des ökologischen Landbaus,
- extensive Grünlandnutzung in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten,
- Gewässer- und Erosionsschutzstreifen,
- Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und mit Wildsaaten,
- Mulch-/Streifen-/Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen,
- Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten,
- Umwandlung von Acker in Grünland,
- Stilllegung mit gezielter Begrünung oder Blühflächen,
- Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injektions- und Schleppschuhverfahren sowie
- dauerhafte Anlage von Struktur- und Landschaftselementen als Pufferflächen.
Im Jahr 2015 wurden auf rd. 427 000 ha LF Maßnahmen des KULAP zum Gewässerschutz durchgeführt. Davon entfielen – jeweils gerundet – 222 000 ha auf die Bewirtschaftung nach den Kriterien des ökologischen Landbaus, 17 000 ha auf die Umwandlung von Acker- in Grünland entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten, 51 000 ha auf die extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten, 3 500 ha auf Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, 56 000 ha auf die Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten/Wildsaaten, 67 000 ha auf die Anwendung von Mulch-, Streifen-, oder Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen sowie 11 000 ha auf die Maßnahme Verzicht auf Intensivkulturen in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten.
Die Greening-Verpflichtungen hinsichtlich der Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik können von den Landwirten u. a. auch in Form von gewässerschonenden Maßnahmen erfüllt werden. Neben den o. g. Maßnahmen des KULAP haben die Landwirte über das Greening durch Wahl geeigneter Maßnahmen im Jahr 2015 auf zusätzlich rd. 202 000 ha einen Beitrag zum Gewässerschutz geleistet. Davon entfielen auf Zwischenfrüchte bzw. Grasuntersaaten 169 800 ha, Bracheflächen 30 400 ha, CC-Landschaftselemente 1 200 ha, Gewässerrandstreifen 600 ha, Kurzumtriebsplantagen 290 ha, sowie Aufforstungsflächen nach Art. 32 VO (EU) Nr. 1307/2013 20 ha.
Beratung
Ergänzend zu den Förderprogrammen erfolgt eine intensive staatliche Beratung. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Landwirte mit dem Beratungsangebot der Wasserberater. Sie informieren vor Ort an ausgewählten Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die regionalspezifischen Gewässerqualitäten, gezielte acker- und pflanzenbauliche Gewässerschutzmaßnahmen sowie deren betriebsbezogene Optimierung.
Der Gewässerschutz stellt auch für den amtlichen Pflanzenschutzdienst einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt dar. In Zusammenarbeit mit den Verbundberatungspartnern werden regelmäßig Beratungsunterlagen erstellt und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Ziel ist die Aufklärung der Landwirte über relevante Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, genauso wie über die Neuerungen bei Abdrift mindernden Düsen, die technischen Möglichkeiten der Spritzenreinigung bereits auf dem Feld oder das PAMIRA-Rücknahmesystem des Handels für leere Pflanzenschutzmittelverpackungen. Darüber hinaus wird im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogrammes auch die Einhaltung der fachrechtlichen Vorschriften, etwa die Einhaltung von Mindestabständen zu Gewässern, regelmäßig kontrolliert.
Im Rahmen der Initiative boden:ständig zum Boden- und Gewässerschutz setzt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung auf eine enge Partnerschaft von Landwirten, Gemeinden und Fachverwaltungen. Zentrales Anliegen der Initiative ist es, die Erosion und den Eintrag diffuser Nährstoffeinträge in die Bäche mit einem Maßnahmenbündel aus erosionsvermindernden Bewirtschaftungsmethoden und Puffersystemen auf privaten und kommunalen Flächen zu verringern. Kernelement ist das Prinzip der Freiwilligkeit.
Wasserschutzgebiete
Zur Vermeidung möglicher Gefährdungen für das Trinkwasser, wie z. B. bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe, bei Verkehrsunfällen, durch Abwasserbeseitigungsanlagen oder auch durch den Einsatz von Agrarchemikalien und Wirtschaftsdüngern ist eine Festsetzung von Wasserschutzgebieten durch den Staat auch künftig unerlässlich. Wasserschutzgebiete sind Instrumente der Vorsorge, die gutes Trinkwasser nachhaltig auch für kommende Generationen schützen sollen.
Freiwillige Vereinbarungen mit Grundstücksbesitzern oder Landwirten können Wasserschutzgebiete insgesamt nicht ersetzen, aber eine Alternative oder Ergänzung zu bestimmten Schutzanordnungen im Bereich der Landwirtschaft sein.
Die Beschaffenheit des Grundwassers als wichtigste Trinkwasserressource in Bayern ist weitgehend sehr gut. 92 % des Trinkwassers stammen in Bayern aus Grund- und Quellwasser. Probleme mit der Einhaltung von Trinkwassergrenzwerten und Grundwasserqualitätsnormen gibt es in einigen Grundwasserkörpern und Trinkwassereinzugsgebieten durch Nitrat und Pflanzenschutzmittelrückstände. Hier ist eine noch grundwasserschonendere Landbewirtschaftung in der Fläche notwendig. Die Wasserschutzgebiete beschränken sich in Bayern im Wesentlichen auf die sensiblen Bereiche des Grundwassereinzugsgebietes der jeweiligen Trinkwassergewinnungsanlage. Bayern hat deshalb mit ca. 4,8 % einen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sehr kleinen Anteil von Wasserschutzgebieten an der Landesfläche.