
Fischerei
Mit einer Wasserfläche von fast 145 000 ha ist Bayern das wasserreichste Bundesland in Deutschland. Neben der Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Nahrungsmitteln erfüllt die Fischerei auch wichtige Funktionen bei der Freizeitgestaltung und für den Umwelt-, Gewässer- und Artenschutz.
Seen- und Flussfischerei
In Bayern gibt es mehr als 200 natürliche Seen, deren Fläche größer als 3 ha ist. Etwa 110 Erwerbsfischer bewirtschaften knapp 30 000 ha Seefläche; davon entfallen auf den Chiemsee 8 000 ha, den Starnberger See 5 600 ha und den Ammersee 4 800 ha. Die Renke ist der Hauptfisch der Seenfischerei. Daneben werden Weißfische, Zander, Hechte u. a. gefangen. Der jährliche Fischertrag aus der erwerbsmäßigen Seenfischerei Bayerns liegt einschließlich der bayerischen Bodenseefischerei bei rd. 400 Tonnen.
Zurzeit wird die Flussfischerei noch von etwa 60 Erwerbsfischern an Donau, Main, Inn und Isar betrieben.
Teichwirtschaft
Die Erwerbsteichwirtschaft ist in Bayern sehr klein strukturiert. Es gibt nur sehr wenige Haupt-, aber eine sehr große Anzahl an Nebenerwerbsbetrieben: Etwa 80 % aller Teichwirtschaftsbetriebe Deutschlands liegen in Bayern.
Auf einer Teichfläche von etwa 20 000 ha wird in Bayern traditionelle Karpfenteichwirtschaft betrieben.
Neben den Karpfen werden noch Schleien, Hechte, Zander, Welse und bedrohte Kleinfischarten aufgezogen. Karpfenteiche stellen als eine der wenigen verbliebenen Flachgewässer Rückzugsgebiete für seltene Pflanzen und Tierarten dar. Als Ausgleich der Einkommensverluste bei extensiver Bewirtschaftung bietet der bayerische Staat Fördermittel über das Vertragsnaturschutz- und das Kulturlandschaftsprogramm an. Im Jahr 2014 wurden so über das Kulturlandschaftsprogramm rd. 480.000 € und über das Vertragsnaturschutzprogramm rd. 460.000 € ausbezahlt. Auch für das Jahr 2015 wird von einer ähnlich hohen Förderung ausgegangen. Die endgültigen Daten für 2015 standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
Forellenbetriebe konzentrieren sich in Bayern in den voralpinen Regionen Schwabens und Oberbayerns sowie den Mittelgebirgslagen Niederbayerns, der Oberpfalz und Oberfrankens, denn sie benötigen ständigen Zulauf von klarem, kühlem und sauerstoffreichem Wasser.
Etwa ein Drittel der in Deutschland insgesamt produzierten Forellen stammt aus bayerischen Anlagen.
Zwar nimmt die Regenbogenforelle nach wie vor den ersten Rang in der Forellenteichwirtschaft ein, doch stieg in den letzten Jahren die Bedeutung des Saiblings als Speisefisch deutlich an. Für den Besatz der freien Gewässer werden neben den genannten Arten auch Bachforelle, Seesaibling und in geringem Umfang Äsche und Huchen aufgezogen.
Weitere Daten zum Umfang der Fischerzeugung finden Sie hier.
Angelfischerei
Nach Schätzungen üben in Bayern etwa 275 000 Personen die Angelfischerei aus. Etwa die Hälfte davon ist im Landesfischereiverband organisiert. Die staatliche Fischerprüfung legten im Durchschnitt der Berichtsjahre 12 000 Kandidaten ab, davon etwa 90 % mit Erfolg. In der Angelfischerei wurden in den Jahren 2014/2015 aus der Fischereiabgabe Fördermittel in Höhe von 3.782.600 € zur Schaffung der Durchgängigkeit und zur Renaturierung von Fließgewässern, für Arten- und Gewässerschutzprojekte, für Besatzmaßnahmen im Rahmen von Artenhilfsprogrammen, für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, für die Jugendarbeit und für den Fischgesundheitsdienst eingesetzt.
Staatliche Maßnahmen
- Gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) wurden für ein „Modellprojekt zur Kormoranproblematik“ zwei befristete Projektstellen geschaffen. Unter der Leitung eines interdisziplinären Fachgremiums, sollen praxisnahe Managementkonzepte unter Einbeziehung der Betroffenen vor Ort erarbeitet werden. Im Berichtszeitraum wurden dazu rd. 142.095 € aufgewendet.
- Für die erwerbsmäßige Fischerei wurden im Berichtszeitraum Fördermittel in Höhe von 6,09 Mio. € (jeweils zur Hälfte EU- und Landesmittel) zur Verfügung gestellt. Ziel der Förderung ist, die Produktionsbedingungen, die Qualitätsstandards und die Wertschöpfung zu verbessern sowie die Wettbewerbsfähigkeit von Regionen zu stärken, die besonders durch die Karpfenteichwirtschaft geprägt sind (die sog. „Fischwirtschaftsgebiete“). Grundlage der Förderprogramme sind der Europäische Fischereifonds (EFF) bzw. die EU-Verordnungen Nr. 1198/2006 und Nr. 498/2007.
- Zu den Verpflichtungen aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-Richtlinie gehören regelmäßige Bestandserfassungen. Im Jahr 2007 begann dazu eine Fischartenerhebung, deren Ergebnisse in einer zentralen Datenbank am Institut für Fischerei gesammelt werden. Die Personal- und Sachkosten dazu wurden im Berichtszeitraum mit insgesamt 44.800 € bezuschusst.
- Aus Mitteln der Fischereiabgabe wurden im Berichtszeitraum 155.935 € für Untersuchungen zur Verbreitung von Fischkrankheiten (Virale Hämorrhagische Septikämie, Bachforellensterben) in Naturgewässern und zur genetischen Diversität bestimmter Fischarten eingesetzt.