
Finanzierung von agrar- und forstpolitischen Maßnahmen
Die Zuständigkeiten für die Förderung der bayerischen Agrarwirtschaft und des ländlichen Raums teilen sich der Freistaat Bayern, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union (EU).
Europäische Union
Die Aufgabenschwerpunkte der EU liegen in der Einkommensstabilisierung, der Strukturpolitik und – mit abnehmender Bedeutung – in der Marktpolitik. Mit Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert die EU die noch verbliebenen Marktordnungsmaßnahmen sowie die Direktzahlungen zur Stabilisierung landwirtschaftlicher Unternehmen und zur Honorierung der Gemeinwohlleistungen (1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik).
Außerdem legt die EU den Rahmen für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums fest und beteiligt sich mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch Kofinanzierung von Fördermaßnahmen des Bundes und Landes (2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik).
Die Gewährung der Direktzahlungen für die Landwirte sowie bestimmte Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes sind an die Einhaltung von Mindestanforderungen in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit geknüpft (Cross Compliance).
Zusätzlich stellte die EU Fördermittel zur Verbesserung der Produktionsbedingungen, Qualitätsstandards und Wertschöpfung der erwerbsmäßigen Fischerei zur Verfügung. Diese werden mit Landesmitteln kofinanziert. Grundlage des Förderprogramms ist der Europäische Fischereifonds (EFF).
Darüber hinaus werden noch einige Bildungsmaßnahmen über den Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt.
Transparenz der EU-Zahlungen
Das zentrale Internetportal für die Veröffentlichung von EU-Agrarzahlungen in Deutschland und für die zentrale Suche nach Zahlungsempfängern ist bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) zu finden.
Für die beiden EU-Agrarfonds EGFL und ELER wurden von der Zahlstelle Bayern im Haushaltsjahr 2015 EU-Mittel in Höhe von insgesamt rd. 1,21 Mrd. € an die Zuwendungsempfänger – rd. 112.000 Empfänger beim EGFL sowie rd. 84.000 Empfänger beim ELER – ausbezahlt.
Im Rahmen der vorgegebenen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2015 von der bayerischen Zahlstelle für die beiden Agrarfonds insgesamt ca. 7 500 Kontrollen durchgeführt. Die dabei festgestellten Verstöße gegen Förderbestimmungen führten hinsichtlich der eingesetzten EU-Mittel zu Rückforderungen in Höhe von rd. 1,4 Mio. €, was einem Anteil von 0,12 % entspricht.
Bund
Der Bund ist zuständig für die Sozial- und die Steuerpolitik. Mehr als zwei Drittel des Haushalts des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Einzelplan 10) entfallen auf die Agrarsozialpolitik.
Des Weiteren leistet der Bund einen finanziellen Beitrag zu Förderungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die GAK ist ein wichtiges Instrument des Bundes und der Länder für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, zur Marktstrukturverbesserung, zur Förderung forstlicher Maßnahmen, einer flächendeckenden Landbewirtschaftung, von Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung, des ökologischen Landbaus und zur Honorierung von Agrarumweltleistungen.
Freistaat Bayern
Die Aufgabenschwerpunkte auf Landesebene (teilweise gemeinsam mit EU und Bund) liegen in folgenden Bereichen:
- Agrarforschung, Agrarbildung, Beratung,
- Erhaltung der Kulturlandschaft und der natürlichen Lebensgrundlagen,
- Verbesserung der Produktivität und Qualität,
- Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft,
- Agrarstrukturpolitik (Entwicklung ländlicher Räume) gemeinsam mit Bund und EU.
Durch ein vielfältiges Maßnahmenangebot fördert der Freistaat die Entwicklung im ländlichen Raum und unterstützt die landwirtschaftlichen Betriebe sowie die Ernährungswirtschaft. Bayern stellt dafür die notwendigen Finanzmittel im Haushaltsplan (Einzelplan 08) zur Verfügung, die entweder durch Mittel der EU und/oder des Bundes kofinanziert oder als alleinige Mittel in Fördermaßnahmen eingesetzt werden.
Sonderprogramme von EU, Bund und Land
Die extremen Niederschläge im Mai und Juni 2013 verübten in ganz Bayern, besonders aber entlang von Donau, Isar und Inn sowie deren Zuflüsse massive Hochwasserschäden. Betroffen waren neben landwirtschaftlichen Nutzflächen auch Wirtschaftswege im Forst und ländlichen Raum, Forstkulturen, Fischteiche und Aquakulturanlagen sowie viele landwirtschaftliche Hofstellen. Die Hochwasserschäden betrafen auch andere Wirtschaftsbereiche, die öffentliche Infrastruktur und in erheblichem Maße auch Privatpersonen. Der Freistaat und der Bund unterstützten die Betroffenen durch schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfsleistungen.
Die Betroffenen erhielten sehr zeitnah ein Sofortgeld. Das Sofortgeld für Unternehmer und landwirtschaftliche Betriebe betrug bis zu 5.000 €, in Ausnahmefällen auch mehr. Aufbauend auf das Sofortgeld wurden Soforthilfeprogramme eingeleitet. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie der Binnenfischerei und Aquakultur wurde als Soforthilfe das Hilfsprogramm Hochwasser 2013 angeboten. In der Soforthilfe wurden die Hochwasserschäden zu 50 % ausgeglichen. Zusätzlich konnten Liquiditätshilfedarlehen für Aufwuchsschäden in Folge der kalten und nassen Witterung beantragt werden. Nahezu 1 200 landwirtschaftliche Betriebe erhielten rd. 13,4 Mio. € an Soforthilfen.
Ergänzt wurden die staatlichen Finanzhilfen schließlich durch die Aufbauhilfeprogramme auf Basis des Aufbauhilfefonds mit Unterstützung des Bundes. Hierbei wurden Schäden zu 80 %, in Härtefällen zu 100 % ausgeglichen. Sofortgeld und Soforthilfen wurden angerechnet.
In der Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden vier Aufbauhilfeprogramme für die Bereiche Landwirtschaft, Aquakultur und Binnenfischerei, Forstwirtschaft und ländliche Infrastruktur (ohne Forstwege) im Außenbereich von Gemeinden durchgeführt. Die Aufbauhilfen sind noch nicht vollständig abgewickelt. Bis Ende 2015 wurden rd. 35,7 Mio. € an Aufbauhilfemitteln ausgereicht.