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http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/eu-direktzahlungen.html

EU-Direktzahlungen

Als wichtigstes Element der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) im Jahr 2005 wurde eine Betriebsprämie mit der Zuteilung von Zahlungsansprüchen (ZA) eingeführt. Diese Betriebsprämie wird seit 2013 vollständig entkoppelt von der Produktion ausgezahlt. Ein Großteil der bis einschließlich 2004 gewährten Flächen- und alle Tierprämien (Direktzahlungen) sind in der Betriebsprämie aufgegangen.

Art und Umfang von ZA in Bayern

MerkmalEinheit2013
ZA insgesamtAnzahl3.203.8751)
Besondere ZAAnzahl41
Gesamtwert Zahlungsansprüche1.156.521.289
Ø Wert eines ZA360,98

1) Anteil am Bund: 18,96 %.

Die Aktivierung eines ZA bei der Betriebsprämie (entkoppelte Direktzahlungen) ist grundsätzlich nur zusammen mit einem Hektar beihilfefähiger Fläche möglich. Zur Aktivierung der ZA wurden in Bayern 3 181 700 ha im Jahr 2013 beantragt.

Aufteilung der Direktzahlungen in Bayern 2014 gemäß VO (EG) Nr. 73/2009 (EU-Haushaltsjahr 2014/Antragsjahr 2013)

Direktbeihilfe je Betrieb (€)Anzahl der BegünstigtenAnteil der Gesamtzahl der Begünstigten (%)Absolute Beihilfenhöhe (Mio. €1))Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe (%)
unter 5003.1812,921,200,12
500 – 2.00019.25717,6724,082,31
2.000 – 5.00023.71421,7680,257,72
5.000 – 10.00027.56425,29194,6118,72
10.000 – 50.00034.02531,22646,1862,15
50.000 – 100.0001.1151,0272,176,94
100.000 – 200.0001220,1115,451,48
200.000 – 300.000110,012,920,28
300.000 oder mehr602,860,28
Summe108.9951001.039,72100

1) Modulation bereits abgezogen.

108 995 Betriebe erhielten in Bayern im EU-Haushaltsjahr 2014 knapp 1,04 Mrd. € Direktzahlungen. Im Durchschnitt erhielt ein Direktzahlungsempfänger im EU-Haushaltjahr 2014 rd. 9.540 €. Rd. 68 % der Direktzahlungsempfänger erhielten nur rd. 29 % der Fördermittel.

Die Flächenzahlungen der 1. und 2. Säule sind an die Einhaltung von Verpflichtungen im Rahmen von Cross Compliance (CC) gebunden.

Wie in den vergangenen Jahren lagen auch 2014 die Beanstandungsschwerpunkte bei den systematischen Kontrollen im grünen Bereich (Umwelt, Pflanze) bei den Rechtsakten Nitratrichtlinie, Anwendung phosphathaltiger Düngemittel und in etwas geringerem Umfang im Rechtsakt Pflanzenschutz. Während die Verstöße bei Phosphat überwiegend leichte Verstöße waren (1 % Kürzung), sind die Mehrzahl der Verstöße bei Nitrat und Pflanzenschutzmittel (3 % Kürzung) bewertet.

Im weißen Bereich (Gesundheit von Mensch und Tier, Tierschutz) sind es wiederholt die Rechtsakte der Tierkennzeichnung (Rinder-, Schaf- und Ziegenkennzeichnung sowie Schweinekennzeichnung) die zu den meisten Beanstandungen führen. Im Rechtsakt Rinderkennzeichnung wurde die Mehrzahl der Verstöße als leicht und mittel bewertet, während sich bei der Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen die ganze Bandbreite von leicht, mittel und schwer auftat.

Die CC-Kürzungen in der 1. und 2. Säule stiegen bis zum Jahr 2013 kontinuierlich an. Im Jahr 2014 stagnierte die Gesamtsumme der CC-Kürzungen. Gemessen an den gesamten Zahlungen der 1. bzw. 2. Säule liegen die CC-Kürzungen im Jahr 2014 bei ca. 0,15 % (Vorjahr 0,16 %) des Gesamtvolumens der 1. und 0,12 % (Vorjahr 0,12 %) des Gesamtvolumens der Flächenzahlungen in der 2. Säule.

Die angewendeten CC-Kürzungen in der 1. Säule umfassten im Jahr 2014 einen Betrag von 1.627.449 €, im Jahr zuvor waren es noch 1.652.935 €. Für die 2. Säule betrugen die CC-Kürzungen 2014 357.183 € (Vorjahr 370.585 €).

Bei den kontrollierten Betrieben liegt der durchschnittliche Kürzungssatz bei ca. 2,26 % (Vorjahr 2,95 %) der Direktzahlungen und 1,56 % (Vorjahr 2,35 %) der Flächenzahlungen der 2. Säule.