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http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/einzelbetriebliche-investitionsfoerderung.html

Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Die Investitionsförderung landwirtschaftlicher Betriebe dient vor allem der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen. Insbesondere soll die strukturelle Weiterentwicklung erleichtert und dadurch das landwirtschaftliche Einkommen verbessert oder stabilisiert werden. Dies trägt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Betriebe bei und verbessert damit auch die Betriebsnachfolge. Bei der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) steht das Tierwohl im Vordergrund. So können seit der Neuauflage der Förderung im Jahr 2015 bei Investitionen in die Tierhaltung nur noch Ställe gefördert werden, die den Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung entsprechen. Zusätzlich werden die Umstellung auf Laufstallhaltung bei Milchkühen und Investitionen in die Ferkelerzeugung besonders gefördert.

Mit der Förderung von Diversifizierungsmaßnahmen soll insbesondere die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit unterstützt und damit der gesamte ländliche Raum gestärkt werden.

Investitionsmaßnahmen in der Landwirtschaft und der Diversifizierung werden im Wesentlichen über die EIF abgewickelt.

Die Investitionsförderung setzt sich aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm und der Diversifizierungsförderung zusammen (vgl. Förderwegweiser).

Bei Investitionsvolumina bis 200.000 € (ab der Richtlinie 2015), bestehen erleichterte Zugangsvoraussetzungen hinsichtlich beruflicher Qualifikation und Buchführung. Für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung wurden im Berichtszeitraum insgesamt über 180 Mio. € Fördermittel ausbezahlt. Die Maßnahmen werden aus EU-, Bundes- und Landesmitteln finanziert (vgl. ELER-Zahlungen).