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http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/einkommenslage-nach-foerdergebieten.html

Einkommenslage nach Fördergebieten

Die Erhaltung der Landwirtschaft in Berggebieten und anderen benachteiligten Agrarzonen gehört zu den Kernanliegen bayerischer Agrarpolitik. Landwirte mit Betriebsstandorten in von Natur aus benachteiligten Regionen erbringen vielfältige Leistungen zum Gemeinwohl der Gesellschaft. Als Teilkompensation der ungünstigen Standortbedingungen oder anderer spezifischer Produktionsnachteile erhalten die Landwirte in diesen Gebieten eine Ausgleichszulage.

Die untersuchte Gesamtheit der Haupterwerbsbetriebe stammt zu 56,2 % aus der benachteiligten Agrarzone und zu 43,8 % aus nicht benachteiligten Gebieten.

Das Berggebiet (9,1 % der bayerischen Betriebe) liegt mit seinen kleinstrukturierten Milchviehbetrieben beim Gewinn je Unternehmen im Mittel um 10,4 % oder 4.496 € unter dem bayerischen Durchschnitt und auch deutlich unterhalb der übrigen benachteiligten Agrarzone. Im Berggebiet haben die Ausgleichzulage und die Zuwendungen für umweltgerechte Agrarerzeugung einen Anteil von 28,8 % an den staatlichen Transferleistungen. Die Betriebsprämie erreichte mit 13.239 € je Unternehmen einen Anteil von 42,8 % an den gesamten Beihilfen.

Zur sonstigen benachteiligten Agrarzone (47,0 % der bayerischen Betriebe) gehören der Jura, das Nordbayerische Hügelland und der Keuper, die Fränkischen Platten, Teile des Voralpinen Hügellandes und die schlechteren Lagen im südlichen Tertiären Hügelland. Diesem Fördergebiet sind auch große Teile der ostbayerischen Mittelgebirge sowie von Spessart und Rhön zuzurechnen. In den Betrieben der sonstigen benachteiligten Agrarzone lag der Gewinn auf dem Niveau des bayerischen Durchschnitts. Die Betriebe der benachteiligten Agrarzone konnten den Rückgang der Umsatzerlöse durch die höheren Beihilfen mehr als ausgleichen. Die wichtigste Fördermaßnahme war die Betriebsprämie.

Zum nicht benachteiligten Gebiet zählen die Gäugebiete, der nördliche Teil des Tertiären Hügellandes und die besseren Lagen des südlichen Tertiären Hügellandes sowie große Teile des Voralpinen Hügellandes. Es repräsentiert 43,8 % der Betriebe. In den nicht benachteiligten Gebieten erreichten die Betriebe im Durchschnitt leicht über dem bayerischen Durchschnitt liegende Gewinne (+1.291 € je Unternehmen bzw. +3,0 %).

Unternehmensbezogene Beihilfen nach Fördergebieten im Wirtschaftsjahr 2014/2015 (Gebietskategorie)

MerkmalEinheitBerggebietSonstige benachteiligte AgrarzoneNicht benachteiligtes GebietInsgesamt
Anteil an der Gesamtheit%9,147,043,8100
Betriebsgrößeha LF38,5161,0558,4957,30
Vergleichswert€/ha LF539491758611
Gewinn€/Untern.38.60043.20244.38743.096
Unternehmensertrag€/Untern.162.211247.448292.309256.881
Ausgleichszulage€/Untern.3.8503.028(155)1.862
Agrardieselerstattung€/Untern.9482.0932.0861.959
Zinszuschüsse€/Untern.(291)224(119)186
Investitionszuschüsse ohne Zinszuschüsse€/Untern.(5.442)(2.161)(1.207)2.100
Beihilfen pflanzliche Produktion€/Untern.01203569
Zuschüsse Tierproduktion€/Untern.56212039134
Entkoppelte Betriebsprämie€/Untern.13.23920.12319.46419.028
Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung€/Untern.5.0803.8972.3123.330
Summe Beihilfen€/Untern.30.94632.28026.09729.365
Veränderung gegenüber 2013/2014%21,16,45,17,4
Beihilfen am Unternehmensertrag%19,113,28,911,4
Beihilfen am Gewinn%80,275,058,868,1