
Düngung
Für eine pflanzen- und umweltgerechte Düngung sind Menge und Zeitpunkt der Nährstoffgaben auf den Bedarf der Pflanzen und des Bodens unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe auszurichten. Grundlage für die Düngebedarfsermittlung ist neben der richtigen Berücksichtigung der eingesetzten Wirtschaftsdünger auch die Bodenuntersuchung.
In den letzten Jahren wurden nach Auskunft des Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung in Bayern e. V. (LKP) jährlich rd. 280 000 Bodenuntersuchungen in anerkannten Labors durchgeführt. Dabei entfielen rd. 19 000 Analysen auf die Elektro-Ultrafiltrations-Methode (EUF-Methode). Rd. 13 000 Untersuchungen wurden im Berichtszeitraum nach der Nmin-Methode auf pflanzenverfügbaren Stickstoff im Rahmen des Düngeberatungssystems Stickstoff (DSN) durchgeführt und darauf aufbauend schlagspezifische Düngerempfehlungen erstellt. Die restlichen Proben entfielen auf die Standardbodenuntersuchung mit den Nährstoffen Phosphat, Kalium und Kalk. Diese Untersuchungen führten zusammen mit einer intensiven Beratung durch die Verbundpartner zu einer standortangepassten und effizienten Düngung mit niedrigen Aufwandmengen von Mineraldünger (siehe Tabelle) und somit zu geringeren Einträgen in Grund und Oberflächenwasser.
Aufwand an Nährstoffen für die mineralische Düngung (kg je ha LF)
Wirtschaftsjahr | N: Bundesgebiet1) | N: Bayern | P2O5: Bundesgebiet1) | P2O5: Bayern | K2O: Bundesgebiet1) | K2O: Bayern | CaO: Bundesgebiet1) | CaO: Bayern |
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2000/2001 | 108 | 83 | 21 | 22 | 32 | 29 | 117 | 108 |
2006/2007 | 110 | 78 | 17 | 17 | 26 | 21 | 111 | 95 |
2012/2013 | 100 | 79 | 15 | 12 | 23 | 16 | 140 | 123 |
2013/2014 | 100 | 68 | 17 | 13 | 27 | 18 | 166 | 131 |
2014/20151) | 109 | 75 | 18 | 19 | 27 | 18 | 160 | 139 |
Sowohl für die einzelbetriebliche Berechnung des Anfalles an Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern zur Kontrolle der Einhaltung der Grenze von 170 kg N/ha (Nitratrichtlinie) und Jahr aus Wirtschaftsdüngern als auch für die Berechnung des notwendigen Lagerraumbedarfs für sechs Monate bietet die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hier Berechnungsprogramme an. Ergänzend dazu stellt die LfL den Landwirten kostenlos ein einfach zu bedienendes Internetprogramm zur Berechnung des Nährstoffvergleiches zur Verfügung. 20 000 Landwirte – mit steigender Tendenz – nutzen jedes Jahr dieses Berechnungsprogramm.
Fortschreibung des Düngerechts
Das deutsche Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ist Ende 2013 ausgelaufen und muss daher überarbeitet werden. Die EU-Kommission kritisiert das bisherige deutsche Aktionsprogramm, weil sich aus ihrer Sicht die Nitratsituation im Grundwasser nicht ausreichend schnell genug verbessert hat und sie teilweise Tendenzen für eine gegenläufige Entwicklung sieht. Sie fordert daher umfassende Maßnahmen zur Novellierung der Düngeverordnung und hat im Jahr 2013 gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Zum Jahresende 2015 wurde der EU-Kommission ein Entwurf zur Novellierung der Düngeverordnung zugeleitet, der neben einer Zustimmung durch die EU-Kommission auch innerhalb Deutschlands noch einer abschließenden Abstimmung bedarf.
Für die Umsetzung einer geänderten Düngeverordnung ist an verschiedenen Punkten auch die Änderung des Düngegesetzes erforderlich, das bis zum Jahresende 2015 das parlamentarische Verfahren teilweise durchlaufen hat.
Mit der Fortschreibung des Düngerechts soll nach Ansicht der Bayerischen Staatsregierung den Zielen des Gewässerschutzes und der Landwirtschaft gleichermaßen Rechnung getragen werden. Hierbei müssen auch agrarstrukturelle Aspekte berücksichtigt werden. Bayern setzt neben einer Anpassung des ordnungspolitischen Rahmens weiterhin auf maßgeschneiderte freiwillige Lösungen, um den Nährstoffeintrag in die Umwelt zu reduzieren. Die hohe Beteiligung an Agrarumweltmaßnahmen sowie beispielhafte kooperative Vereinbarungen mit der Wasserwirtschaft in Trinkwasserschutzgebieten zeigen, dass die Landwirte sich den Herausforderungen stellen.