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http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/dorf-und-betriebshilfe.html

Dorf- und Betriebshilfe

Bei Ausfall des Betriebsleiters oder mithelfender Familienangehöriger durch Krankheit, Unfall oder sonstige Notfälle kommen bäuerliche Familien schnell in schwierige, oft existenzbedrohende Situationen. Die fachgerechte Hilfe für soziale und betriebliche Notlagen sowie für Entlastungseinsätze durch haupt- und nebenberufliche Vertretungsdienste dient der Aufrechterhaltung der Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und Weinbaus und wurde deshalb als förderfähige Maßnahme im Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz verankert.

Der Einsatz hauptberuflicher sozialversicherungspflichtiger Fachkräfte (hauptberufliche soziale Betriebs- und Haushaltshilfe) wird in Bayern durch die zuständigen Mitgliedsorganisationen des Verbands der Dorf- und Betriebshilfsdienste in Bayern e. V. (Dachverband) organisiert und abgewickelt. Die Vermittlung nebenberuflicher Einsatzkräfte (nebenberufliche soziale Betriebshilfe) erfolgt durch die Maschinen- und Betriebshilfsringe und deren Dachorganisation, das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. (KBM).

Im Jahr 2015 wurden die Fördergrundlagen für die hauptberufliche soziale Betriebs- und Haushaltshilfe und die nebenberufliche soziale Betriebshilfe an das neue EU-Beihilferecht angepasst und damit deren Fortführung sicherstellt. Den bäuerlichen Familienbetrieben in Bayern, die im Unterschied zu Großbetrieben kaum auf Fremdarbeitskräfte zurückgreifen können, steht damit auch in Zukunft eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Dorf- und Betriebshilfe sowie Melkeraushilfe zur Verfügung.

Insgesamt wurden dem Dachverband vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Jahr 2015 Fördermittel in Höhe von rd. 2,3 Mio. € für die Förderung der hauptberuflichen sozialen Betriebs- und Haushaltshilfe sowie die Unterstützung der Ausbildung von Dorfhelferinnen bewilligt. Dem KBM wurden für die Vermittlung der nebenberuflichen sozialen Betriebshilfe im Jahr 2015 rd. 1,15 Mio. € ausgezahlt.