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http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/ausgleichszulage.html

Ausgleichszulage

In den benachteiligten Gebieten, unterteilt nach Berggebieten, benachteiligte Agrarzone (sogenannte Zwischengebiete) und den Kleinen Gebieten, erhalten Landwirte als Teilkompensation der natürlichen ungünstigen Standortbedingungen oder anderer spezifischer Produktionsnachteile eine Ausgleichszulage. Damit sollen die Fortführung der Landwirtschaft in diesen Gebieten sowie die flächendeckende Pflege und die Erhaltung der Kulturlandschaft nachhaltig gesichert werden.

Ausgleichszulage 2014 nach Regierungsbezirken

GebietGeförderte BetriebeAnerkannte geförderte Fläche (ha) InsgesamtAnerkannte geförderte Fläche (ha je Betrieb)Ø Förderbetrag (€/Antragsteller)
Oberbayern12.080257.68521,331.694
Niederbayern8.799133.47315,171.813
Oberpfalz11.558252.55621,851.929
Oberfranken8.279219.21726,481.994
Mittelfranken8.234180.25721,891.327
Unterfranken4.915129.65826,381.582
Schwaben8.762210.97624,081.653
Bayern62.6271.383.82222,101.731

Ausgleichszulage 2015 nach Regierungsbezirken

GebietGeförderte BetriebeAnerkannte geförderte Fläche (ha) InsgesamtAnerkannte geförderte Fläche (ha je Betrieb)Ø Förderbetrag (€/Antragsteller)
Oberbayern12.077258.79821,431.823
Niederbayern8.690134.12415,431.826
Oberpfalz11.470253.18922,071.913
Oberfranken8.177221.09827,041.989
Mittelfranken8.214183.84222,381.326
Unterfranken4.898134.81827,531.615
Schwaben8.732213.99224,511.870
Bayern62.2581.399.86122,481.786

Die Höhe der Ausgleichszulage ist abhängig vom Grad der Benachteiligung und variiert zwischen 25 und 200 € je ha.

Je nach Gebietskategorie richtet sich die Förderhöhe seit 2015

  • in der benachteiligten Agrarzone nach der LVZ der Gemeinden bzw. Gemarkungen, in denen die Flächen des Betriebs liegen. Die Förderbeträge bewegen sich bei Grünland und Grünfutter zwischen 25 und 200 € je ha und bei sonstigen förderfähigen Flächen zwischen 25 und 100 € je ha.
  • im Berggebiet nach der durchschnittlichen Ertragsmesszahl (EMZ) der Gemarkung, in der die Flächen des Betriebs liegen. Die Förderbeträge liegen im Berggebiet für alle förderfähigen Flächen zwischen 42 und 200 € je ha, anerkannte Almen/Alpen und Flächen über 1 000 m Höhe erhalten 200 € je ha. Darüber hinaus wird ein Aufschlag für die ersten 10 ha von 25 € je ha gewährt.
  • in den Kleinen Gebieten nach der durchschnittlichen EMZ der Gemarkung, in der die Flächen des Betriebs liegen. Die Förderbeträge liegen zwischen 25 und 100 € je ha.

Unabhängig von der Gebietskategorie wird bei Betrieben mit mehr als 100 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) die Zuwendung ab dem hundertsten Hektar um 25 % gekürzt. Der Anstieg der insgesamt geförderten Fläche im Jahr 2015 ist auf den Wegfall der Deckelung in Höhe von 16.000 € je Betrieb sowie die Einbeziehung früher ausgeschlossener Kulturen im Berggebiet und den Kleinen Gebieten zurückzuführen.

Die Finanzierung erfolgt seit dem Jahr 2000 zu 50 % aus EU-Mitteln, zu 30 % aus Bundes- und zu 20 % aus Landesmitteln.
 

Ausgleichszulage 2002 bis 2015 in Bayern

JahrBerggebiet1)Benachteiligte Agrarzone1)Insgesamt1)Berggebiet2)Benachteiligte Agrarzone2)Insgesamt2)
20029.60972.68182.29026,18102,89129,07
20039.34570.24979.59428,20116,41144,61
20049.31570.44179.75628,47113,29141,76
20059.41470.54379.94829,09114,02143,11
20069.23168.26577.49629,02109,56138,58
20079.09766.19275.28925,2287,91113,13
20088.93664.52273.45824,7987,64112,43
20098.90262.99471.89624,6986,71111,40
20108.78261.75270.53424,7185,90111,41
20118.72060.90369.62324,5585,77110,31
20128.65260.20468.85624,5585,71110,26
20138.56159.50768.06824,4184,77109,18
20148.43454.19362.62724,3384,08108,41
20158.44253.81662.25827,5583,66111,21

1) Betriebe.

2) Mittel in Mio. €.