
Aus- und Fortbildung
Die Agrarwirtschaft ist geprägt durch fortschreitende Technisierung und wachsende gesellschaftliche Anforderungen. Zunehmend spielt der Fachkräftebedarf in größer werdenden Agrarbetrieben, aber auch im vor- und nachgelagerten Bereich der Agrarwirtschaft eine wichtige Rolle. Möglichst hohes Qualifikationsniveau ist die Vorrausetzung für sachgerechte Berufsausübung. Nur so können die Standards beim Umweltschutz, Tierschutz und Verbraucherschutz erfüllt werden.
Hohe Bildungsbereitschaft und Bildungswille beim agrarwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Berufsnachwuchs sind Grundvorrausetzungen für die Betriebe und Haushalte mit dem stetigen Wandel der Rahmenbedingungen gut zurechtzukommen. Insbesondere in der Landwirtschaft hat in den Berichtsjahren 2014 und 2015 die Zahl der Berufsanfänger zugenommen, obwohl der Wettbewerb um gute Schulabgänger stärker geworden ist und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eher schwieriger wurden.
Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2013 wurden die Betriebsleiter landwirtschaftlicher Betriebe nach ihrer landwirtschaftlichen Berufsausbildung mit dem höchsten Abschluss befragt. Die Ergebnisse sind in den nachfolgenden Schaubildern zusammengefasst.
Landwirtschaftliche Berufsausbildung der Betriebsleiter – Betriebe insgesamt – Schaubild 36 in höherer Auflösung

Landwirtschaftliche Berufsausbildung der Betriebsleiter – Haupterwerbsbetriebe – Schaubild 37 in höherer Auflösung

Der Berufsbildungsausschuss im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Im Berufsbildungsausschuss (BBiA) sind alle an der Berufsbildung beteiligten Gruppen der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrer an berufsbildenden Schulen mit je sechs Mitgliedern vertreten. Bei der Zusammensetzung werden die unterschiedlichen Berufe berücksichtigt. Die Arbeit des Berufsbildungsausschusses ist im Berufsbildungsgesetz geregelt.
Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der Berufsausbildung und beruflichen Fortbildung zu unterrichten und zu hören. Er beschließt u. a. Rechtsvorschriften, wie die Prüfungsordnung für Ausbildungs- und Fortbildungsprüfungen sowie Rechtsvorschriften, die neue Fortbildungsberufe betreffen. Wichtige Entscheidungen im Berichtszeitraum 2014 und 2015 waren:
- Beschlüsse in Zusammenhang mit der Verbindung von Landwirtschaftsschule und Meisterprüfung im Beruf Landwirt/in. Umsetzung des neuen Prüfungsteiles „Mitarbeiterführung – Fallstudie“.
- Neufassung von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Berufsbildung und Meisterprüfung in den Berufen der Milchwirtschaft.
- Regelungen in Zusammenhang mit der Neueinführung von Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen (§ 66 BBiG) zum Fachpraktiker in der Landwirtschaft.
- Aktualisierung der Ausbildungsverordnung nach § 66 BBiG in der Hauswirtschaft mit der Umbenennung von Dienstleistungshelfer/in Hauswirtschaft zu Fachpraktiker/in Hauswirtschaft.
- Aktualisierung der Regelung für die Ausbildungsdauer von Auszubildenden mit mittlerem Schulabschluss in der Hauswirtschaft.