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Arbeitskräfte

Im Jahr 2013 war etwa ein Drittel der Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben vollbeschäftigt (40 oder mehr Arbeitsstunden je Woche für den landwirtschaftlichen Betrieb). Nach den Rechtsformen der Betriebe gibt es deutliche Unterschiede (vgl. Tabelle „Vollbeschäftigte Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2013“).

Vollbeschäftigte Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2013 (in 1.000)

Rechtsform der BetriebeInsgesamtdavon Betriebsinhaber und Familienangehörigedarunter Betriebs-inhaberdarunter Familien-angehörigedavon familienfremde Arbeitskräfte
Insgesamt79,567,342,824,512,2
Juristische Personen0,71)1)1)0,7
Personengesellschaften8,61)1)1)8,6
Einzelunternehmen70,267,342,824,52,9
dar. Haupterwerbsbetriebe58,756,436,719,72,3
      Nebenerwerbsbetriebe11,410,96,04,82)

1) Die juristischen Personen und Personengesellschaften besitzen aufgrund ihrer Rechtsform keinen personifizierten Betriebsinhaber und auch keine Familienarbeitskräfte.

2) Keine Angabe, da Wert nicht sicher genug.

Bei den familienfremden Arbeitskräften wird zwischen ständigen Fremdarbeitskräften und Saisonarbeitskräften unterschieden. Im Jahr 2013 waren knapp 60 % der familienfremden Arbeitskräfte nur saisonal beschäftigt.

Bei den Einzelunternehmen liegt der Anteil der familienfremden Arbeitskräfte bei knapp 16 %. Während bei den Haupterwerbsbetrieben der Anteil an familienfremden Arbeitskräften 24 % beträgt, beläuft sich dieser bei den Nebenerwerbsbetrieben nur auf 5 % (vgl. Tabelle „Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2013“).

Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2013 (in 1.000)

Rechtsform der BetriebeInsgesamt1)davon Betriebsinhaber und Familienangehörige1)darunter Familienangehörige1)davon familienfremde Arbeitskräfte1)darunter ständige fremde Arbeitskräfte1)darunter Saisonarbeitskräfte1)
Insgesamt241,6184,095,957,724,533,2
Juristische Personen3,22)2)3,22,43)
Personengesellschaften20,62)2)20,614,16,5
Einzelunternehmen217,9184,095,933,97,926,0
dar. Haupterwerbsbetriebe121,692,850,528,86,222,6
      Nebenerwerbsbetriebe96,391,245,45,11,73,4

1) Als Erhebungszeitraum galt einheitlich ein Zwölfmonatszeitraum: Mai 2012 bis April 2013.

2) Die juristischen Personen und Personengesellschaften besitzen aufgrund ihrer Rechtsform keinen personifizierten Betriebsinhaber und auch keine Familienarbeitskräfte.

3) Keine Angabe, da Wert nicht sicher genug.

Die Zahl der insgesamt in der Landwirtschaft beschäftigten Personen reicht aufgrund des hohen Anteils von Teilbeschäftigten sowie einer gewissen Anzahl von nicht ständigen Arbeitskräften zur Beurteilung der in den Betrieben geleisteten Arbeit nicht aus. Deshalb wird als Maßstab für die geleistete Arbeit der Begriff Arbeitskräfteeinheiten (AK-Einheiten) herangezogen, wobei eine AK-Einheit der Arbeitsleistung einer vollbeschäftigten, voll leistungsfähigen Arbeitskraft entspricht (vgl. Tabelle „Arbeitskräfteeinheiten in landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2013“ sowie Tabelle 13).

Arbeitskräfteeinheiten in landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2013 (in 1.000 AK-Einheiten)

Rechtsform der BetriebeArbeitsaufwand insgesamtdavon Betriebsinhaber und Familienangehörigedavon familienfremde ArbeitskräfteAK-Einheiten/BetriebAK-Einheiten/100 ha LF
Insgesamt136,6113,023,61,54,4
Juristische Personen2,11)2)7,08,9
Personengesellschaften12,31)12,42,53,4
Einzelunternehmen122,1113,09,11,44,4
dar. Haupterwerbsbetriebe82,174,37,81,94,3
      Nebenerwerbsbetriebe40,038,61,40,94,8

1) Die juristischen Personen und Personengesellschaften besitzen aufgrund ihrer Rechtsform keinen personifizierten Betriebsinhaber und auch keine Familienarbeitskräfte.

2) Keine Angabe, da Wert nicht sicher genug.

Von den AK-Einheiten der Einzelunternehmen entfallen gut 67 % auf die Haupterwerbsbetriebe und 33 % auf die Nebenerwerbsbetriebe. Der Arbeitskräftebesatz ist in Haupterwerbsbetrieben mit 1,9 AK-Einheiten je Betrieb mehr als doppelt so hoch wie in Nebenerwerbsbetrieben (0,9 AK-Einheiten je Betrieb). Den höchsten Arbeitskräftebesatz je Betrieb weisen die juristischen Personen auf.

Der Beitrag der familienfremden Arbeitskräfte zum Arbeitsaufwand insgesamt beträgt bei den Nebenerwerbsbetrieben gut 3 %, bei den Haupterwerbsbetrieben gut 9 %. Bezogen auf alle landwirtschaftlichen Betriebe werden je 100 ha LF 4,4 AK-Einheiten eingesetzt. Der Arbeitskräftebesatz in der Landwirtschaft Ostdeutschlands ist mit durchschnittlich 1,8 AK-Einheiten je 100 ha LF deutlich geringer. Auch im Norden weisen die Betriebe mit unter 3,0 AK-Einheiten je 100 ha LF einen vergleichsweise geringeren Arbeitskräftebesatz aus.

Quelle: LfStat, Agrarstrukturerhebung 2013