
Agrarsozialpolitik
Die früheren landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Alterskassen, Krankenkassen und Pflegekassen sowie der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurden am 1. Januar 2013 in den neuen Träger mit der Kurzbezeichnung SVLFG eingegliedert.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung als Träger für die landwirtschaftliche Sozialversicherung.
Mit der Schaffung der SVLFG ist die vormalige Rechtsaufsicht über die bayerischen Träger, ausgeübt durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, vollständig auf den Bund übergegangen.
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der landwirtschaftlichen Krankenversicherung sowie der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung.
2014 wurden die regional unterschiedlichen Mindestgrößen, welche Voraussetzung für die Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Alters- und Krankenkasse sind, bundesweit vereinheitlicht. Auch unterschiedliche regionale Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse gehören seitdem der Vergangenheit an. Damit konnte ein ganz wesentliches Anliegen der Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Erhebung gleicher Beiträge für gleichgeartete Betriebe und damit mehr Beitragsgerechtigkeit, umgesetzt werden.
Für Sozialausgaben, vor allem für die Übernahme der strukturwandelbedingten Defizite in der Alterssicherung und in der Krankenversicherung der Landwirte, setzt der Bund jährlich Mittel in Höhe von rd. 3,7 Mrd. € ein. Diese kommen anteilig auch den bayerischen Landwirten zugute.
Hinweis:
Aufgrund der oben genannten Organisation der SVLFG als Bundesträger stehen zukünftig nur mehr bundesweite Daten zur Verfügung.