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http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/agrardiesel.html

Agrardiesel

In § 57 Energiesteuergesetz ist u. a. für in landwirtschaftlichen Betrieben verwendeten fossilen Agrardiesel eine Energiesteuerentlastung vorgesehen. Diese Agrardieselvergütung je Liter Dieselkraftstoff beträgt 21,48 Cent, die Energiesteuerbelastung der Landwirtschaft beträgt hier demnach noch 25,56 Cent je Liter Kraftstoff.

Die betreffende beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission wurde im Mai 2013 bis Ende 2016 verlängert. Eine Verlängerung über 2016 hinaus ist vom Bund beabsichtigt. Somit können Betriebe ab rd. 1,5 ha, darunter greift die Bagatellgrenze von 50 €, weiterhin uneingeschränkt diese Agrardieselvergütung erhalten. Die steuerlichen Rückvergütungen durch § 57 EnergieStG betragen deutschlandweit pro Jahr rd. 400 Mio. €.

Die Steuerbelastung des Agrardiesels in Deutschland ist höher als in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten. Ausnahmen bilden Österreich, das die Agrardieselvergütung 2013 vollständig abgeschafft hat, ebenso die Tschechische Republik sowie die Niederlande, die Slowakei, Polen und Schweden. Deutsche Landwirte haben durch die im EU-Vergleich hohe Energiesteuerbelastung des Agrardiesels weiterhin Wettbewerbsnachteile gegenüber vielen europäischen Mitbewerbern.